Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 212

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Karlsson, daß auch Sie dieser Meinung sind, daß Sie im Ausschuß einen dahin gehenden Antrag eingebracht haben.

Wo wir uns wieder finden, ist die Ausnahme des Verbotes – auch in der von Ihnen ursprünglich eingebrachten Vorlage festgehalten –, daß jene Minen weiterhin produziert oder entwickelt werden dürfen, die einen Selbstzerstörungsmechanismus haben, die sich nach einer gewissen Zeit nach der Verlegung, in der Regel nach vier Wochen, selbst zerstören und damit nach den Kampfhandlungen, wenn diese Minen als Verteidigungswaffe nicht mehr benötigt werden, keine Gefährdung für die Zivilbevölkerung mehr darstellen. Aber meines Wissens sind solche Minen noch nirgends in Verwendung.

Ich meine, daß das eine sinnvolle Regelung ist, die genau dem entspricht, was wohl die Intention eines derartigen Verbotes sein sollte, nämlich die Zivilbevölkerung, die von Kampfhandlungen nicht betroffen ist, vor Minen, die nicht auffindbar sind, zu schützen, aber auf der anderen Seite auch dem österreichischen Bundesheer, einer defensiven Armee, nicht die Möglichkeit zu nehmen, durch eine derartige Waffe in der Verteidigung eine entsprechende Wirkung zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Auch wenn die ÖVP jetzt so tut, als wüßte sie nichts davon: Das österreichische Bundesheer hat zwar derzeit keine Minen, das ist richtig. Es hat uns aber selbst ersucht – Herr Kollege Maitz, Sie waren bei dem Gespräch selbst dabei –, der Vorlage in der Fassung, in der sie ursprünglich eingebracht worden ist, nämlich mit Ausnahme des Verbots der Minen mit Selbstzerstörungsmechanismus, unsere Zustimmung zu geben. Ich meine, wir sollten dem östererreichischen Bundesheer in Zukunft nicht die Möglichkeit nehmen, auf ein derartiges Gerät zurückzugreifen.

Ich weiß auch, warum jetzt dieser Stimmungsumschwung erfolgt. – Weil wir den Außenminister in einer Anfragebeantwortung damit konfrontiert haben. Da hat er gesagt, er sei für das Totalverbot und er werde den Konflikt mit dem Verteidigungsminister gerne austragen. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann lesen Sie das im Protokoll des Nationalrates nach. (Abg. Dr. Maitz: Das ist im Innenausschuß beschlossen worden!)

Herr Kollege Maitz! Sie können ja diese Abänderungsanträge noch einmal einbringen. Wir debattieren jetzt über jene Vorlage, die uns heute hier präsentiert wurde, und wir sagen noch einmal ja zum Verbot der detektierbaren Schützenminen, die über keinen Selbstzerstörungsmechanismus verfügen. Damit verhindern wir die Gefährdung der Zivilbevölkerung und schaffen aber auf der anderen Seite die Möglichkeit, daß durch die Entwicklung der Minen mit Selbstzerstörungsmechanismus defensive Armeen mit dieser Waffe das Leben der eigenen Soldaten im Ernstfall schützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Scheibner! Sie haben jetzt den Antrag nicht eingebracht. (Abg. Scheibner: Der kommt noch!) Er kommt noch. Gut.

Ich habe hier einen schriftlichen Abänderungsantrag der Freiheitlichen und stelle nur klar, daß er nicht eingebracht wurde. (Abg. Mag. Stadler: Zur Geschäftsbehandlung!) – Bitte.

23.56

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Da, Herr Präsident, zwischenzeitlich klar ist, daß der Bericht in der Fassung zur Debatte steht, wie sie uns schriftlich vorliegt, und nicht in der Form, wie ihn der Herr Berichterstatter mit einer vermeintlichen Druckfehlerberichtigung, die aber als solche nicht zur Debatte steht, verlesen hat, ist dieser Antrag nicht mehr relevant, eben weil ja die für uns inhaltlich richtige Form des Berichtes zur Debatte steht.

23.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich lege daher den mir überreichten und unterschriebenen Antrag zur Seite.


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