Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 27

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Diese Zahl wurde vor kurzem für das kommende Jahr wie folgt festgelegt: 1 610 Schlüsselkräfte, 9 890 Familienangehörige, 2 370 Studenten und 3 450 Schüler, Pensionisten, Erwerbstätige und privat aufhältige Fremde.

Schon aus dem Nebeneinander beider Gesamtzahlen für das Jahr 1997 – Bundeshöchstzahl: 262 246, Aufenthaltsquote: 17 320 – wird der unterschiedliche Regelungsgegenstand offensichtlich.

Ich werde in den politischen Verhandlungen über das Integrationspaket mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales die unterschiedlichen Probleme und Aspekte dieser in vielen Fällen doppelten Quotierung besprechen und mich bemühen, zu einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung beizutragen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Minister! Sie hatten zugesagt, daß Sie in der äußerst wichtigen Angelegenheit der Harmonisierung des Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit den Sozialpartnern noch im Sommer 1996 Verhandlungen führen werden.

Ich frage Sie, Herr Minister: Wann haben Sie diese Verhandlungen mit den Sozialpartnern geführt, und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Die für Sommer 1996 in Aussicht gestellten Verhandlungen habe ich im Sommer 1996 geführt. (Abg. Kiss: In der Bundeswirtschaftskammer weiß aber niemand etwas davon!)

Die Ergebnisse, die Sie ansprechen, werden – so hoffe ich – noch im Laufe des Monats Dezember in einer Weise vorliegen, daß Gespräche mit dem Koalitionspartner, also auch mit Ihnen, dazu möglich sind. (Abg. Kiss: In der Bundeswirtschaftskammer weiß niemand etwas von den Verhandlungen! Das ist erstaunlich!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Für das Jahr 1997 ist die Quote nach dem Aufenthaltsgesetz für die Familienzusammenführung wieder gesenkt worden. Auf der anderen Seite ist die Quote für sogenannte Schlüsselkräfte erhöht worden, obwohl diese Quote in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurde.

Können Sie mir plausibel machen, warum Sie diese Vorgangsweise vorgeschlagen haben, zumal es ja im Bereich des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung einen unheimlichen Rückstau gibt und Menschen jahrelang warten müssen, bis sie gemeinsam leben können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Frau Abgeordnete! In Angelegenheiten des Migrationswesens ist es von besonderer Bedeutung, eine sehr enge Abstimmung mit den Bundesländern herbeizuführen. In Sachen der Aufenthaltsquote ist darüber hinaus die Rechtssituation so, daß es an den Bundesländern ist, entsprechende Vorschläge zu erstatten, die dann im Rahmen der Bundesregierung zu akkordieren und zur Beschlußfassung zu bringen sind.

Ich habe auch heuer diesen Weg verfolgt und versucht, jene Prioritäten, die wir sachlich für geboten halten – nicht zuletzt unterstützt durch ein entsprechendes Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstitutes –, auch den Bundesländern nahezubringen. Das Ergebnis entspricht dem, was die neun Bundesländer für wünschenswert und vertretbar halten, und wurde daher in der Form von der Bundesregierung und vom Hauptausschuß beschlossen.


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