Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 43

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Vereins für Konsumenteninformation hinsichtlich der Beratungstätigkeit dieses Vereins anschaut, erkennt man, daß es ja diese Punkte sind, die ganz wesentlich im Vordergrund stehen. – Darum würde ich Sie bitten.

Mein kleiner Groll über die Vorgangsweise der Frau Dr. Fekter und des Herrn Dr. Fuhrmann mit dem Abänderungsantrag wird uns aber nicht daran hindern, diesen positiven Bestimmungen, die sich für die Konsumenten vorteilhaft auswirken werden, zuzustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte sehr.

10.47

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zur Beschlußfassung vorliegende Konsumentenschutzgesetznovelle hat sich der Anhebung des Niveaus des Verbraucherschutzes in Österreich verschrieben. Der Entwurf geht auf außerordentlich langwierige und lang dauernde Vorarbeiten zurück. Man übertreibt nicht, wenn man von einer bald zehnjährigen Genese dieses Vorhabens spricht. Umso mehr freut es mich, daß die Regierungsvorlage nunmehr, wie ich glaube, die besten Aussichten hat, von allen Fraktionen angenommen zu werden, und sich damit bewahrheitet, daß gut Ding wirklich manchmal Weile braucht.

Wir stehen heute mitten in umwälzenden Prozessen, auf die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch der Verbraucherschutz abgestimmt werden müssen. Entgegen gelegentlichen Besorgnissen kommen neue Impulse in reichem Maße auch im Bereiche des Konsumentenschutzes aus der Rechtsentwicklung der Europäischen Union, wo besonders seit dem Vertrag von Maastricht der Gedanke an Bedeutung gewonnen hat, daß die notwendige Liberalisierung des Wirtschaftslebens durch einen ebenso notwendigen Konsumentenschutz begleitet werden muß, weil Voraussetzung eines funktionierenden Marktes auch ein wirkungsvolles zivilrechtliches Verbraucherschutzrecht ist.

Es wäre völlig verfehlt, Konsumentenschutz als Gegensatz zum freien Wirtschaften und zu weiterer Liberalisierung unternehmerischen Handelns zu verstehen. Ganz im Gegenteil! Ein effektiver Verbraucherschutz stellt eine unerläßliche Ergänzung, ja geradezu einen Eckpfeiler der freien Wirtschaftsordnung dar. Er ist nicht Hemmschuh, sondern essentielle Bedingung für einen fairen Ausgleich wirtschaftlich gegenläufiger Interessen.

Dazu gehört vor allem auch, daß der Konsument über das Produkt und dessen Konkurrenz hinreichend informiert wird, also Transparenz und Freiheit vor Irreführung herrschen, und er nicht durch Überrumpelung, durch psychologischen Druck oder durch ähnliche Fairneßverletzungen in Transaktionen gedrängt wird, die er nicht wirklich sucht und die für ihn letztlich nachteilig sind.

Diese Zielsetzung, die Herbeiführung eines fairen Interessenausgleiches, hat sich die Regierungsvorlage vorgenommen. Sie bemüht sich zum einen, verschiedene Mißbräuche in bestimmten Wirtschaftszweigen einzudämmen, etwa durch die Einräumung des Rücktrittsrechts bei Nichteintreffen besonderer, vom Unternehmer genährter Vorstellungen des Verbrauchers oder durch die Regelung der Wohnungssanierungsverträge.

Zum anderen sieht die Regierungsvorlage aber auch neue Lösungen für verschiedene Problembereiche, beispielsweise für die häufig anzutreffende Vereinbarung weit überhöhter Verzugszinsen und für die bekannten Schwierigkeiten bei der Mithaftung einkommens- und vermögensloser Personen für fremde Kreditverbindlichkeiten, vor.

Wie schon erwähnt, haben wir uns dabei gegen eine Alles-oder-nichts-Lösung, die die Interzession von wirtschaftlich leistungsschwachen Personen generell für unzulässig erklärt, wie das die deutsche Judikatur macht, entschieden, vielmehr in unserem Vorhaben dem Richter die Möglichkeit eingeräumt, anhand differenzierter Kriterien die Verbindlichkeiten des Bürgen oder Mitschuldners in einer den Umständen des konkreten Einzelfalles gerecht werdenden Weise zu


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