Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 57

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Die Deckungsvorsorge halte ich auch für eine richtige und gute Überlegung, die man anstellen sollte. Es stellt sich allerdings die Frage, ob ein in Anspruch zu Nehmender, wenn er bereits so weit ist, daß er diese Deckungsvorsorge nicht getroffen hat und persönlich haftend wird, bei den Schäden, die möglicherweise im gentechnischen Bereich eintreten, noch in der Lage sein wird, einen sinnvollen Haftungsausgleich zu leisten. Das ist natürlich auch eine Frage, über die man sich Gedanken machen sollte.

Ich bin dagegen, eine zahnlose Regelung zu kreieren beziehungsweise einzuführen. Ich bin durchaus der Auffassung, daß man auf der Grundlage Ihres Vorschlages weitere Überlegungen anstellen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

11.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Herr Abgeordneter, bitte. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

11.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, daß es zu diesem Thema zumindest von den bisherigen Rednern keinerlei Polemik und keinerlei allgemeine Verteufelung dieser Technologie gegeben hat. (Abg. Mag. Schweitzer: Das wird sich noch ändern!) – Das wird sich noch ändern, ich weiß. Darum sage ich es ja, Herr Kollege Schweitzer!

Ich glaube, daß wir schon davon ausgehen können und dürfen, daß diese Zukunftstechnologie nicht nur in der Medizin, sondern auch in anderen Bereichen durchaus imstande ist, für die Menschheit auch einiges an Positivem, ja sogar an Segen zu bringen. Mediziner werden dir das bestätigen können, Kollege Schweitzer! (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Mag. Schweitzer. – Abg. Dr. Stummvoll, auf Abg. Mag. Schweitzer weisend: Applaus von Schweitzer!)

Dazu kommt, daß bei einem vernünftigen und sinnvollen Einsatz dieser Technologie auch viele Chancen für unseren Wirtschaftsstandort zu lukrieren sind. Denn einen Trend können wir überall feststellen: daß Produktionsstandorte inzwischen sehr häufig den Standorten der Forschung folgen. Österreich hat durchaus eine starke molekularbiologische Forschung in der Pharmaindustrie.

Es sind natürlich auch Gefahren damit verbunden. Das ist keine Frage, und das soll auch nicht verschwiegen werden. Es gibt aber kaum gesicherte Erkenntnisse über diese Gefahren. Es ist vielmehr ein hohes Maß an Verunsicherung entstanden. Wir haben aber in Österreich ein Gentechnikgesetz, das sich wirklich nicht nur sehen lassen kann, sondern das nahezu einzigartig ist. Es regelt in einem ausgezeichneten Maße die Arbeit mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen dieser Organismen und das Inverkehrbringen und Kennzeichnen. (Abg. Aumayr: Ganz einmalig!)

Gerade im Bereich der Kennzeichnung vollzieht die Novel-food-Verordnung der EU doch eigentlich nur das, was wir in unserem Gentechnikgesetz bereits vorweggenommen haben. Darin ist eine Verordnungsermächtigung an die Gesundheitsministerin enthalten, und deren erster Vorschlag zur Kennzeichnung ist mir, gelinde gesagt, etwas zu einfallslos. Ich glaube, daß man sich über eine geschickte Kennzeichnungsform, die nicht nur einen Warnhinweis enthält, schon noch eingehend Gedanken machen muß.

Unsere Position: Keine pauschale Verteufelung dieser Zukunftstechnologie, aber umfassende Information, die dann dem Konsumenten die Wahlmöglichkeit bietet, indem er selbst entscheiden kann, was davon er konsumieren und anwenden will. Davon abzuleiten ist eine umfassende Verpflichtung gleichermaßen für uns Politiker als auch für die Industrie. Das ist gar keine Frage.

Zu deinem Antrag, Kollege Barmüller, ein paar Bemerkungen: Die Parteienstellung für die Umweltanwälte – als Beispiel nur erwähnt – ist ein Wiederaufwärmen einer Diskussion, an der sich ja nichts geändert hat. Es gab sie schon zum Gentechnikgesetz. (Abg. Dr. Khol: Vollkommen


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