Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 192

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Der nächste Entschließungsantrag stammt von der Frau Abgeordneten Madl und betrifft die Beseitigung der sozialen Härten des Sparpakets.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag Madl zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Nunmehr stimmen wir ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht in 514 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Kenntnisnahme ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wir stimmen sogleich ab über den Antrag des Familienausschusses, auch seinen Bericht 515 samt Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies mit Mehrheit beschlossen wurde.

Damit ist die Tagesordnung dieser Sitzung erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verkehrsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 348/A (E) der Abgeordneten Anschober betreffend Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf den heimischen Straßen eine Frist bis zum 15. April 1997 zu setzen.

Hiezu wurde eine Debatte zwar beantragt, aber sie war aufgrund der Geschäftsordnung nicht möglich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstes in dieser Sitzung – denn wir haben dann im Anschluß daran noch eine Zuweisungssitzung – gelangen wir zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortlichkeit des Innenministers im Zusammenhang mit dem jüngsten Briefbombenanschlag.

Dieser Antrag ist inzwischen an alle Mitglieder des Hauses verteilt worden. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR beschließen:

"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung des Bundesministers für Inneres in Zusammenhang mit dem Briefbombenanschlag vom 9. 12. 1996, insbesondere im Lichte der in den Medien erhobenen Verdachtselemente hinsichtlich einer Urheberschaft für einen ,Bekennerbrief’ aus den Reihen der Staatspolizei beziehungsweise des Innenministeriums selbst, wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der aus insgesamt elf Abgeordneten im Verhältnis 4 SPÖ: 4 ÖVP: 3 FPÖ: 1 Grüne: 1 LIF besteht."


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