Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 58

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verantwortlichkeit durch ein Hintertürl in eine Proporzverantwortlichkeit umzuwandeln, das gefällt mir nicht! (Beifall beim Liberalen Forum.)

In diesem Sinne darf ich zwei Entschließungsanträge meiner Fraktion vortragen.

Der erste betrifft eine Änderung des Sparkassengesetzes. Ich bitte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, gut aufzupassen. Das ist nämlich durchaus etwas, was aus Ihrer Sicht zu 100 Prozent zustimmungsfähig sein müßte.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend Änderung des Sparkassengesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Sparkassengesetzes vorzulegen, welche den Wegfall der Haftungen der Gemeinde für Gemeindesparkassen vorsieht, die Verpflichtung für die Sparkassen zum Wegfall der öffentlichen Haftung bis zum Wegfall der Haftungsprämien an die Gemeinden zu leisten, normiert, eine Regelung enthält, die die im § 1 Abs. 2 Sparkassengesetz normierte Eigentumslosigkeit von Vereins- und Gemeindesparkassen beendet und vorsieht, daß die Sparkassen das Eigentum der früheren Haftungs- beziehungsweise Sitzgemeinden übergeben, die Gemeinden verpflichtet, die Sparkassen zu privatisieren, wobei der Erlös entsprechend der bisherigen Regelungen für Zwecke der Allgemeinheit zu verwenden ist, für diese Maßnahmen angemessene, den Sektor nicht gefährdende Übergangsfristen vorzusehen und zu normieren, daß bei der Privatisierung der Sparkassen grundsätzlich eine Maximierung des Veräußerungserlöses für die Gemeinden anzustreben ist, und daß diese unter Wahrung nationaler Interessen zu erfolgen hat und daß damit eine Verbesserung der Struktur des österreichischen Bankwesens erreicht wird.

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Herr Kollege Stummvoll! Ich hoffe, Sie erkennen diese Formulierungen zum Teil als diejenigen wieder, die Sie seit Jahren auch hier – allerdings aus opportunistischen Gründen – gelegentlich vertreten haben und die sich insbesondere auch schon in früheren sogenannten Privatisierungsgesetzen findet.

Der nächste Entschließungsantrag betrifft die Schaffung eines internationalen Standards entsprechenden Übernahmerechtes, denn hinter dem Ganzen, das da gelaufen ist, ist leider sehr stark in den Hintergrund gerückt, daß das, was Sie Volksaktionäre nennen würden, die "kleinen" Aktionäre, bei Ihrer Philosophie völlig auf der Strecke blieben. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend Schaffung eines den internationalen Standards entsprechenden Übernahmerechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Schaffung eines den internationalen Standards entsprechenden Übernahmegesetzes vorzulegen. Diese Regierungsvorlage hat insbesondere vorzusehen, daß ein obligatorisches Angebot für 100 Prozent der Wertpapiere zur Gleichbehandlung aller Aktionäre der Zielgesellschaft zu erfolgen hat, wenn der Bieter mit seinem Angebot unter Hinzuzählung der von ihm bereits gehaltenen Wertpapiere einen Anteil an den Stimm


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