Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 83

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zwar im Verständnis dessen, was Ausgliederung heißt. Ich will jetzt die Formulierungen hier nicht zum Vortrag bringen, weil es nicht von Interesse ist, aber wir versuchen, die Intention der Volksanwaltschaft in einem Initiativantrag umzusetzen. Und ich bin guten Mutes, daß, wenn wir in den Ausschußberatungen die Materie behandeln werden, es sich hierbei um eine außerordentlich mehrheitsfähige Sache handeln wird, zumal ich mich noch gut daran erinnere, daß sich, als wir im Ausschuß debattiert haben, in dieser Frage alle Fraktionen sehr offen geäußert haben.

Einen weiteren plausiblen Wunsch der Volksanwaltschaft haben wir aufgegriffen, indem wir auch die Fristen anders darstellen, als sie derzeit gehandhabt werden. Diese vier Wochen sind zwar durchaus erstreckbar von seiten der Volksanwaltschaft, aber damit wird schon im Gesetz der Ordnungsrahmen deutlicher sichtbar für die Behörden, die zwar zur Hilfestellung und zur Auskunft verpflichtet, aber gelegentlich doch sehr zögerlich sind. Daß dabei das Bundesministerium für Inneres in Fremdenangelegenheiten besonders stark hervorsticht, hat mehrere Gründe. Einer davon ist, daß man dort sicher schneller antworten könnte, der zweite und hauptsächliche Grund ist aber, daß die zugehörige Materie offenbar hochgradig reformbedürftig ist.

Die Anhäufung von Beschwerdefällen kann immer in zwei Ursachen gelegen sein: einerseits in der schlechten Anwendung der Gesetze im Sinne von mangelnder Sorgfalt im Vollzug, andererseits in schlecht anwendbaren Gesetzen, die dann zu Mißstimmigkeiten führen und bei der Bevölkerung auf kein Verständnis stoßen. Und daß gerade in diesem Zusammenhang die Volksanwaltschaft und all ihre Mitarbeiter ganz wesentliche Beiträge leisten, um auch Verständnis herzustellen, zu heilen, aber gleichzeitig auch unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Republik Österreich nicht will, daß irgend jemand im Stich gelassen wird, nur weil er beim Zugang zum Recht Probleme hat, ist eine auch demokratiepolitisch ganz wichtige Facette.

In diesem Sinne haben wir auch gerne in unseren Initiativantrag aufgenommen, daß in Zukunft Anregungen für die Änderungen von Bundesgesetzen seitens der Volksanwaltschaft möglich sein sollten und daß auch die Anhörung im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes wesentlich intensiver sein möge, um eben vorzubeugen statt zu heilen.

Ein weiteres und wichtiges Reformfeld wäre unserer Auffassung nach, auch einmal ernsthaft über den Bestellungsmodus zu diskutieren. Wir sind der Meinung, daß es nach wie vor einen Gesamtvorschlag des Hauptausschusses geben sollte, daß er aber von der bisherigen Automatik befreit werden könnte, indem man den Hauptausschuß in die Lage versetzt, aus den Vorschlägen aller im Hohen Haus vertretenen Parteien mit Mehrheit einen Dreiervorschlag auszuwählen.

Ich komme schon zum Schluß meiner Ausführungen und möchte es nicht verabsäumen – nicht deswegen, weil es auch meine Vorredner schon getan haben, sondern weil es tatsächlich meinem allgemeinen Empfinden entspricht –, nicht nur aus Anlaß des langjährigen Bestandes, sondern auch und vor allem aus Anlaß der nachhaltigen Bewährtheit dieser Einrichtung den hier anwesenden Damen Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt, aber insbesondere auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen meinen Dank auszusprechen, weil ich weiß, daß uns das Zusammenwirken der VolksanwältInnen und ihrer Mitarbeiter so positive – im Sinne von qualifiziert hochstehende – Berichte ermöglicht. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stoisits. Sie hat das Wort.

14.07

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich schließe nahtlos an meinen Vorredner, Kollegen Dr. Kier, an. Erstens dankt auch meine Fraktion für die Arbeit, die Sie, meine Damen und Herr Volksanwalt, mit dem ganzen Staff, den Sie in der Volksanwaltschaft haben, leisten. Es ringt mir auch Bewunderung ab, daß, obwohl die Beschwerden


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