Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 125

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Wie auch immer, unabhängig davon, ob sich unsere politischen Standpunkte da oder dort treffen werden oder auch nicht: Ich wünsche Ihnen, Frau Ministerin, für Ihren weiteren Weg alles Gute und möchte Ihnen für die Arbeit und für die Initiativen, die Sie eingebracht haben, auch wenn ich vielleicht nicht mit allem konform gehe, trotzdem herzlich danken. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

17.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Konrad gemeldet. – Bitte.

17.14

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zwei Berichte über den Stand der Gleichstellung liegen heute zum ersten Mal vor und machen vieles sichtbar, was ohne sie nicht so deutlich wäre.

Ich habe schon im Gleichbehandlungsausschuß angekündigt, daß ich es dennoch für notwendig halte, daß die Aussagekraft der Berichte künftig gesteigert wird, das heißt, daß die Gestaltung der Berichte so verändert wird, daß die gewonnenen Daten besser evaluiert und verglichen werden können.

Erste Vorschläge für eine Verbesserung der Berichte sind erarbeitet, und ich nenne daraus einige Punkte:

In den Berichten soll ein Gleichbehandlungsbegriff definiert werden, der für alle Ressorts verbindlich gilt. Notwendig ist ein Kriterienkatalog, der die Fortschritte der Gleichstellung sichtbar, meßbar und vergleichbar macht. Der Inhalt der Berichte muß standardisiert werden, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Es wird einen formalen Zusammenhang zwischen Gleichbehandlungsbericht und Förderplänen geben müssen. – Derzeit schlägt sich die Unkonkretheit der Förderpläne in der Unkonkretheit der Berichte nieder. Gefordert sind also auch konkrete Förderpläne in den einzelnen Ressorts.

Ergebnisse der laufenden Evaluierung müssen ihren Niederschlag in der jeweiligen Ressortpolitik finden. In diese Richtung muß weitergearbeitet werden.

Weiterzuarbeiten ist aber auch an den vielen frauenpolitischen Vorhaben, die notwendig sind und verwirklicht werden müssen, wenn die Gleichberechtigung der Frauen, wenn das Recht aller Frauen auf gleiche Chancen etwas zählt. Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie wie die Männer das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren – ohne ständig schwelende Vorwürfe und krankmachende Überlastung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Deshalb habe ich aus den Bundesbudgetmitteln 600 Millionen Schilling für den Ausbau von qualifizierten ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen mobilisiert. Deshalb habe ich mich für die gemeinsame Verantwortung von Frauen und Männern für die Arbeit, die in der Familie zu leisten ist, eingesetzt und entsprechende Regelungen im Ehe- und Familienrecht erarbeitet. Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie wie die Männer ein Recht auf Arbeit und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt.

Deshalb habe ich arbeitsmarktpolitische Projekte für Frauen gefördert. Deshalb habe ich an einem Beschäftigungspakt für Frauen gearbeitet. Deshalb habe ich den Aufbau eines Netzwerkes für Frauen, die sich selbständig machen wollen, begonnen und ein Business-Frauen-Center eingerichtet, und deshalb gibt es ab 1998 die erste regionale Anwältin für Gleichbehandlung im Westen Österreichs, also ab 1998 ist diese erste regionale Anwältin fix zugesagt. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Deshalb habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß 1 Milliarde Schilling für Technologieentwicklung nicht an den Frauen vorbeifließen darf.

Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie – wie die Männer – ein Recht auf eine eigenständige Alterssicherung – egal, ob sie verheiratet


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