Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 167

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dies gelungen ist, ist – hinsichtlich des Justizausschusses kann man das fast sagen – dem traditionellen Einigungsgedanken im Justizausschuß zu verdanken.

Es ist gelungen, eine Entschärfung dergestalt herbeizuführen, daß zwar die Informationsschrift einem Interessenten auszuhändigen ist, aber die Unterlassung der Übergabe einer Übersetzung nur dann eine Strafsanktion nach sich zieht, wenn ein Erwerber nicht mit dieser Übersetzung ausgestattet wurde. Es gilt also nicht für einen Interessenten, so wie es im Gesetzentwurf gestanden ist, sondern nur für den Erwerber.

Unter diesen Prämissen hat sich die Freiheitliche Partei in die Lage versetzt gefühlt, im Ausschuß die Zustimmung zu erteilen, und es besteht keine Veranlassung, hier im Plenum von dieser Haltung abzugehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte. Ihrem Klub stehen noch 16 Minuten Redezeit zur Verfügung.

20.18

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Selten genug gibt es Gelegenheit für einen Oppositionsabgeordneten, die Regierung zu loben. Das tue ich hiemit! (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Erstens: Die Grundbuchnovelle ist urgescheit. Ich muß Ihnen gratulieren: Das Grundbuch funktioniert in Österreich, das Firmenbuch funktioniert ebenfalls. Das ist ein Teil der Verwaltung, der ein Vergnügen ist. Herr Bundesminister, vielen Dank, daß das so gut funktioniert.

Beim Teilzeitnutzungsgesetz geht es im wesentlichen um die Finanzierung von Ferienobjekten – das ist klar. Ich glaube nicht, daß es für die Finanzierung von neuen Ferienobjekten sosehr gebraucht werden wird, denn so viele neue werden in der nächsten Zeit nicht gebaut werden, weil sie nicht finanzierbar sind. In Österreich geht es vielmehr darum, bestehenden Objekten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu geben. Es ist kein Allheilmittel, aber eine Möglichkeit, zu zusätzlichen Auslastungen zu kommen, damit der Konsument zu interessanteren Konditionen wohnen kann.

Fest steht, daß es notwendig war, dieses Gesetz zu beschließen. Wir haben eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danke, daß Sie es getan haben!

Wir werden beiden Gesetzen und auch dem Abänderungsantrag, der vorgebracht wurde, zustimmen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

20.19

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt, daß die weltweite Verbreitung des Time-Sharing nicht nur von positiven Auswirkungen begleitet war, sondern aus der Sicht des Verbraucherschutzes zunehmend auch mit einer problematischen Entwicklung verbunden war. Häufig wurden aggressive Vertriebsmethoden oder irreführendes Werbematerial eingesetzt, wichtige Informationen, etwa über den rechtlichen Charakter des erworbenen Rechtes oder über die tatsächliche Kostenbelastung, vorenthalten. Überdies haben die meist grenzüberschreitende Bezüge aufweisenden Verträge schwierige kollisionsrechtliche Fragen aufgeworfen, und oft waren die Kunden auch mit der Anwendbarkeit eines ihnen völlig unbekannten Rechtes konfrontiert.

Die EU hat sich dieses Problems in der Überzeugung angenommen, daß auch ein hoher nationaler Verbraucherschutzstandard wirkungslos bleiben muß, wenn ein anzuwendendes anderes Recht kein solches Schutzniveau bietet. Diese EU-Richtlinie ist in meinen Augen ein besonders gutes Beispiel dafür, welche Fortschritte die EU im Verbraucherschutz im Gegensatz zu gelegentlichen Unkenrufen bietet. Nicht nur, daß heute wesentliche Impulse zu einer


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