Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 43

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Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Blockredezeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 150 Minuten, ÖVP 140 Minuten, Freiheitliche 130 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 90 Minuten.

Auch darüber hat der Nationalrat zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einvernehmlich so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 408/A der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Ing. Leopold Maderthaner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (622 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (550 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete geändert werden (623 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der heutigen Tagesordnung. Die Debatte wird darüber unter einem durchgeführt.

Ein Verlangen auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor. Damit erübrigt sich die Berichterstattung, und wir kommen sofort zur Rednerliste.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Dr. Haider. Redezeit: 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.20

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Arbeitswelt ist in einer gewaltigen Veränderung begriffen und hat sehr viele Gesichter bekommen. Demgemäß hat auch in den letzten Jahren, insbesondere seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, die Frage der Gestaltung des Arbeitsmarktes, der Arbeitnehmerschutzbestimmungen, der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen große Bedeutung erlangt. Ich sehe die Debatte, die wir heute führen, auch unter dem Gesichtspunkt, daß man doch auch auf parlamentarischer Ebene versuchen sollte, zu einer Strategie zu kommen, mit der man nicht unbedingt das nachvollzieht, was in anderen Industriestaaten, die mit uns im Wettbewerb stehen, sozusagen gängige Version der Bewältigung steigender Arbeitslosigkeit und industrieller Auszerrung, insbesondere im kerneuropäischen Bereich ist.

Was die Regierung mit dem Initiativantrag Verzetnitsch, Maderthaner beantragt, ist nichts anderes als ein Nachvollziehen dessen, wo man schon jahrelang zugeschaut hat. Wenn es stimmt, was die Medien berichten, dann arbeiten heute bereits 50 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer außerhalb der geltenden Arbeitszeitregelungen. Das heißt, man hat vornehm dort weggeschaut, wo der Druck der jeweiligen Firmeneigentümer aufgrund der Zahl der Arbeitsplätze, die zur Disposition gestellt wurden, entsprechend groß gewesen ist.

Nun versucht man also dies nachzuvollziehen, indem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz geändert werden. Es besteht die Möglichkeit, nun in einem achtwöchigen Durchrechnungszeitraum 50 Wochenstunden zu arbeiten und nicht nur 40 Wochenstunden, bei einem


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