Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 130

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

denen der Mensch Forschung und Medizin gegenübersteht. Österreich begrüßt daher, daß ein internationales Instrument geschaffen wurde, das die Mitgliedstaaten verpflichtet, in vielfältiger Weise entsprechend Schutz vorzusehen. Nicht nur, weil das österreichische Recht einen in manchen Punkten weit über die Konvention hinausgehenden Schutz vorsieht, sondern auch aus Gründen der Menschlichkeit bedauert es Österreich aber, daß der in der Konvention vorgesehene Schutz nicht nur hinter den Erwartungen Österreichs, sondern auch vieler Menschen in Europa zurückbleibt. Wir werden uns daher" – und das ist ein entscheidender Satz – "für die Verankerung weitergehender Verpflichtungen in den Zusatzprotokollen einsetzen." – Soweit die Erklärung Österreichs im Ministerkomitee des Europarates.

Und jetzt kommt es – und das war die Sorge der Grünen – am 4. April in Spanien zu einer Unterzeichnung dieses Übereinkommens durch mehrere Mitgliedsländer des Europarates; Österreich wird nicht dabei sein. Ich stelle das fest: Österreich wird nicht dabei sein. Österreich wird aktiv mitarbeiten, um bei der Formulierung dieser Zusatzprotokolle seine Einwände vorzubringen.

Erst dann kann es dem Nationalrat seriöserweise möglich sein, das in den Verhandlungen Erreichte positiv oder negativ zu beurteilen, und nur deshalb halten wir Sozialdemokraten es nicht für seriös, heute diesem Entschließungsantrag der Grünen beizutreten und heute schon – bevor wir den Inhalt der Zusatzprotokolle kennen – nein dazu zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich erteile es ihr.

17.24

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist verwunderlich, daß Herr Abgeordneter Guggenberger soeben zum Thema der Bioethikkonvention zum ersten Mal Stellung genommen hat, und das auch nur deshalb, weil wir bereits seit Stunden draußen darüber diskutiert haben.

Im Rahmen der Gentechnologie darf nicht vergessen werden, daß es gerade auch im Bereich der Biomedizin, wo es zu fatalen Verschlechterungen für einwilligungsunfähige Personen kommen soll, ein ganz, ganz großes Gefahrenpotential für behinderte Menschen, für kranke Menschen, für Menschen mit Alzheimer, für Menschen mit Schlaganfall, für Komapatienten, für Säuglinge und für geistig Behinderte geben kann und auch geben wird. Wenn Sie sich die Textierung der Konvention anschauen, dann werden Sie darin Begriffe und Formulierungen finden, die Ihnen kalte Schauer über den Rücken laufen lassen werden.

Bis heute wurde über die Textierung dieser Bioethikkonvention, darüber, daß im Europarat Österreich zugestimmt hat, noch kein einziges Wort verloren. Nicht ein einziges Wort wurde darüber gesagt, was man mit Menschen vorhat, die nicht einwilligungsfähig sind. Es wurde nichts dazu gesagt, ob man bereit ist, diese Menschen im Sinne der Forschung, im Sinne der Medizin, im Sinne der Macht, im Sinne der Wirtschaft, im Sinne von Geld und Lobbyismus preiszugeben.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich nur einmal damit beschäftigt hätten, was es heißt, als behinderter Mensch mit diesen Kriterien leben zu müssen, wüßten Sie, daß wir uns Schritt für Schritt wieder unserer Geschichte, die eigentlich Vergangenheit sein sollte, nähern.

Es sind in Zukunft in der Biomedizin und in der Bioethik nicht mehr die Menschenrechte ausschlaggebend, sondern Menschenrechte können im Zuge dieser Bioethikkonvention durch Leistung und Qualität des Menschen erworben werden. In der Bioethik hat niemand mehr mit seiner Geburt den Anspruch auf Menschenrechte und deren Schutz. In der Bioethik hat nur mehr jener die Chance, sich Menschenrechte zu erwerben, der Qualität anbieten kann – Qualität in dem Sinn, daß er nicht behindert ist, daß er nicht alt ist, daß er kein Schlaganfallpatient ist, daß er nicht Alzheimer hat oder daß er nicht vielleicht Gefahr läuft, einmal im Koma zu liegen.

Diese Tatsachen, die sich in der Bioethikkonvention wiederfinden, werden in Österreich verschwiegen. Meine Damen und Herren! Ich und viele betroffene Menschen – und wir haben


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite