Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 114

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Überspringersparbuch könne man (Heiterkeit) – danke! – mit dem Überbringersparbuch könne man Weißwaschungstransaktionen durchführen.

Ich berichtige tatsächlich: Diese Aussage ist von mir nicht getroffen worden. Wahr ist vielmehr, daß ich gesagt habe, daß sich die Europäische Union durchsetzen wird und daß wir aller Voraussicht nach die bevorstehende Klage vor dem EuGH verlieren werden.

Die professoralen Belehrungen des Kollegen Auer samt seiner Schleichwerbung mit einem gelben Sparbuch waren daher obsolet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt noch eine Wortmeldung vor, und zwar vom Abgeordneten Dr. Graf. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

16.33

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wortmeldungen der Kollegen Auer und Kiss haben mich dazu bewogen, hier noch einmal das Wort zu ergreifen. Mir ist jetzt ganz klar, warum der Kollege Auer seinen Aufsichtsratsposten in der Raiffeisen-Landesbank Oberösterreich innehat, nämlich offensichtlich nur aus politischen Gründen und nicht kraft seiner Fähigkeit. (Zwischenruf des Abg. Auer. ) Er hat nämlich hier vom Rednerpult aus gesagt, es sei unmöglich, auf ein Sparbuch Geldbeträge zu überweisen. Dazu muß ich ihm sagen: Er kennt offensichtlich die Bankenwelt nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Auer. )

Herr Kollege, erkundigen Sie sich, gehen Sie zu einem Schalter! Sie können jederzeit auf ein Sparbuch eines Kreditinstitutes – wenn Sie die Bezeichnung anführen, wie immer sie auch lauten mag – Überweisungen tätigen. Sie bringen da etwas durcheinander, nämlich daß sich dann bei der Abhebung der Abheber legitimieren muß. Da kennen Sie sich offensichtlich nicht aus. Aber vielleicht haben Sie heute etwas dazugelernt und werden es mit hinausnehmen. Ich würde Sie bitten, bevor Sie etwas behaupten, das vorher zu verifizieren.

An die Adresse des Kollegen Kiss auch ein Wort. Es ist nicht so, daß wir heute über die Zulassung von Rasterfahndung und Lauschangriff oder einen diesbezüglichen Gesetzentwurf abstimmen, auch wenn Sie hier vom Rednerpult aus rhetorisch sehr gekonnt diesen Eindruck zu vermitteln versucht haben. Es wurde über die Einführung dieser Instrumente nicht abgestimmt. Sie wissen, daß diesbezüglich im Hohen Haus noch sehr viel verhandelt werden wird. Wir werden uns anschauen, wie der betreffende Gesetzentwurf dann am Schluß der Verhandlungen ausschauen wird und ob es überhaupt zu einem Gesetzesbeschluß darüber kommen wird. Die Bedenken, die es diesbezüglich gibt, müssen erst einmal ausgeräumt werden. Ich glaube, darüber sind wir alle einer Meinung.

Meine Damen und Herren! Kollege Van der Bellen hat hier ausdrücklich gemeint, daß es aufgrund der Ratifizierung dieser Gesetzesbestimmung logisch ist – so steht es auch in den Erläuternden Bemerkungen –, daß die Anonymität fallen muß – auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. Wir befinden uns in einem sich anbahnenden Streit vor dem Europäischen Gerichtshof, und eigentlich wären wir alle aufgerufen, zur Erhaltung der Anonymität, dann, wenn wir sie wirklich wollen, alles zu unternehmen, um vor dem Europäischen Gerichtshof den bestmöglichen Rechtsstandpunkt vertreten zu können, Munition in diese Richtung zu liefern und nicht in die andere.

Wie wollen Sie es jemandem weismachen oder erfolgreich ein Verfahren zur Erhaltung der Anonymität vor dem EuGH führen, wenn Sie nahezu monatlich hier in diesem Hohen Hause Akte setzen und Gesetze verabschieden, die die Abschaffung der Anonymität festschreiben? Wie wollen Sie das jemandem glaubhaft machen? – Ich glaube, mit dieser Linie, die Sie als Koalitionsparteien fahren, machen Sie Österreich auch vor der europäischen internationalen Gemeinschaft lächerlich. Das muß hier einmal betont werden! Um nichts anderes geht es. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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