Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 122

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nungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und solche Wohnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen, aber ohne ein zweites Mal zu zahlen, ins Eigentum übergeführt werden können! Das wäre die notwendige Ehrlichkeit in der Politik.

Wir müssen uns auch über die zukünftige Rolle der genossenschaftlichen Wohnungen unterhalten. Was will das gemeinwirtschaftliche Wohnwesen? – Ich meine, Handlungsbedarf, zum Beispiel auf dem Sektor Startwohnungen, wäre angesagt. Also wenn heute jemand in eine Wohnung einzieht, der am Anfang seiner Karriere steht – beispielsweise eine Jungfamilie –, dann weiß er, daß er am Anfang mit seinem bescheidenen Einkommen einen Mietzins in der Höhe von etwa 1 500 S oder 2 000 S für eine 55-, 60- oder 70-Quadratmeter-Wohnung zahlt, aber auch, daß diese Wohnung nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht beziehungsweise daß er, wenn er in dieser Wohnung bleibt, im Laufe der Zeit mehr bezahlen muß, sozusagen als Prämie für das Nicht-Ausziehen.

Ich glaube, daß das vernünftige Ansätze sind, die dem Umstand entgegenwirken, daß es nicht einfach nur zuwenig Wohnungen gibt, sondern daß es zuwenig solche Wohnungen gibt, die generell für schwache Einkommensbezieher leistbar sind. Das ist das eigentliche Problem! Es gibt genügend Wohnungen, es gibt genügend Bauten, die auf dem Markt verfügbar sind, aber diese sind halt teuer.

Ich glaube, daß es diesbezüglich ein Maßnahmenpaket zu schnüren gilt, auf der einen Seite die Reform des WGG, auf der anderen Seite einige andere Ansätze, die den Kern in der Wohnbaupolitik betreffen, die auch familiengerecht, jungfamiliengerecht sind. Wenn wir uns da einigen könnten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann wäre ich persönlich sehr froh und dann könnten wir eine Diskussion führen, die die Bezeichnung "Reforminhalte" verdient, anstatt dauernd das Problem vor uns herzuschieben und auf bessere Zeiten zu warten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte, Sie haben das Wort. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

17.08

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir behandeln unter diesen fünf Tagesordnungspunkten fünf Anträge der Opposition, die allesamt im Ausschuß abgelehnt worden sind, und zwar, wie ich meine, aus guten Gründen abgelehnt worden sind. Die Gründe werde ich jetzt, Herr Kollege Peter, darzulegen versuchen. (Abg. Mag. Peter: Ich lausche!)

Zum ersten Antrag, zum Antrag von Kollegen Schöll betreffend WGG, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Darin sind drei wesentliche Forderungen enthalten: Zum einen betreffend die gemeinnützigen Bauvereinigungen. Da wird behauptet, das Kostendeckungsprinzip sei ein Wettbewerbsvorteil für die gemeinnützigen Bauvereinigungen. Das Gegenteil ist der Fall! Es erfolgt eine Einschränkung dieser Gesellschaften durch diese Kostenfestsetzung zum Schutze der Mieter. – Also genau das Gegenteil von dem, was in diesem Antrag behauptet wird, ist in Wirklichkeit der Fall. Das ist auch die Intention dieser Gesetzesbestimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum zweiten: Die Fortzahlung der Auslaufentgelte ist absolut gerechtfertigt. Zu welchen Ungerechtigkeiten – stellen Sie sich das einmal vor! – würde das doch führen, wenn ein Mieter, möglicherweise sogar noch ein später in die Wohnung eingezogener Mieter, also ein nicht vom Erstbezug an in der Wohnung befindlicher Mieter, dann irgendwann nur noch Mieten zahlen würde, wie es zum Teil ohnedies der Fall ist, in Anbetracht dessen, daß Nettoauslaufentgelte in Wien in gemeinnützigen Wohnungsanlagen zwischen 5 und 15 S pro Quadratmeter, noch dazu ohne Wertsicherung, gegeben sind, die alle aus solchen Auslaufentgelten resultieren.

Also das würde zu Ungerechtigkeiten führen, die auch niemand auf dem Wohnungsmarkt wollen kann.


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