Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 95

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Zweitens: Wir haben mit der Wasserrechtsgesetznovelle im Dezember eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Frage Sanierungsgebiet und Berücksichtigung von freiwilligen Umweltprogrammen im Sanierungsgebiet vorgenommen. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung dafür, daß Maßnahmen im Sanierungsgebiet auf freiwilligen Programmen, die auch entsprechend unterstützt werden, wie etwa dem österreichischen Umweltprogramm, aufbauen. Daher war das aus der Sicht der Landwirtschaft eine sehr wichtige Weichenstellung, die auch manche andere Fragen, die auch heute schon angesprochen wurden, sehr stark relativiert.

Drittens: Auf Basis der Regierungsvorlage gehe ich davon aus, daß wir noch vor dem Sommer den dritten Etappenschritt einer umfassenden Wasserrechtsgesetznovellierung vornehmen können, bei dem auch viele andere Wünsche, etwa Wünsche der Gemeinden, berücksichtigt werden. Wir können also sagen, daß wir in diesem Dreiklang einen guten und wichtigen Schritt gesetzt haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wenitsch. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.45

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß leider wieder einmal die Umfallerqualitäten der ÖVP, im speziellen von Ihnen, Herr Kollege Schwarzböck, hier deutlich aufzeigen.

Ich habe hier ein Schreiben der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern vom 31. Jänner 1996. Herr Präsident! In diesem Schreiben fordern Sie eindeutig: Die Bestimmungen des § 33 Abs. 6, wonach im Fall von Grundwassersanierungsmaßnahmen den Bauern eine bis zu 20prozentige Einkommensminderung zugemutet wird, sollen aufgehoben werden. Darüber hinaus wird eine Abgeltung sämtlicher vermögensrechtlicher Nachteile in Schutz- und Schongebieten gefordert.

So weit, so gut. Ich bin da mit Ihnen eindeutig auf einer Linie. Aber wie agieren Sie, wenn es darauf ankommt, diese Forderungen, die Sie als Vorsitzender mittragen, umzusetzen?

Antrag der Freiheitlichen in der Landeslandwirtschaftskammer am 12. April 1996: eindeutig eine Aufforderung der freiheitlichen Fraktion, § 33 Abs. 6 zu streichen. – Abgelehnt natürlich mit den Stimmen der ÖVP.

Verstehen Sie mich, Herr Präsident, so kann es nicht weitergehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weiters: Antrag der Abgeordneten Aumayr im Ausschuß des Parlaments. – Abgelehnt mit den Stimmen der ÖVP und der Sozialdemokraten.

Weiters: Antrag der Abgeordneten Aumayr hier im Plenum. – Abgelehnt mit den Stimmen der ÖVP und der Sozialdemokraten.

Heute wird dieser Antrag wieder einmal eingebracht. Herr Kollege Schwarzböck! Ich gebe Ihnen die Chance – vielleicht sind Sie in den letzten Monaten schon etwas gescheiter geworden, Ihrem Schreiben vom 31. Jänner nach zu schließen, dürfte es so sein –, mit Ihren Kollegen von der ÖVP diesen Antrag der Abgeordneten Aumayr zu unterstützen.

Sollten Sie das nicht machen, Herr Kollege, dann unterstelle ich Ihnen, Bauernfängerei zu betreiben. (Rufe: Hallo, hallo!) Ich unterstelle Ihnen weiterhin, Umfallerqualitäten zu besitzen, und ich empfehle Ihnen einen Rückzug aus der Interessenvertretung der Bauern, um nicht weiterhin für ein Anliegen der Bauernschaft ein Hemmnis zu sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Schwarzböck. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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