Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 159

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starten, vielleicht gemeinsam mit Abgeordneten des Finanzausschusses, um in diesem Bereich umfassend zu diskutieren und zu schauen, ob es nicht doch gelingt, auch in Österreich Modelle zu finden, ohne auf die Europäische Union zu warten, um im Bereich Luft – nicht nur im Bereich Energie, sondern auch im Bereich Luft – Ressourcensteuern oder eben Emissionssteuern einzuführen und umgekehrt Lohnnebenkosten in einigen Bereichen zu senken.

Besonders wenn wir über Luft und über dieses Gesetz diskutieren, möchte ich darauf drängen und ein bißchen bei Ihnen dafür werben, nicht bei diesen ordnungspolitischen Maßnahmen, die Sie heute hier beschließen und die in der Realität, so meine ich, überhaupt nichts bringen werden, stehenzubleiben, sondern einen Schritt weiter zu gehen und vor allem diesbezüglich die Ökosteuer nicht zu vergessen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Bartenstein. – Bitte.

19.35

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! In der Tat ist das Immissionschutzgesetz – Luft ein Gesetz, das lange in Diskussion stand. Herr Abgeordneter Schweitzer hat recht, wenn er indirekt meint, daß wir mit diesem Gesetz im letzten Moment ins Hohe Haus kommen – aufgrund eines Mahnschreibens der Europäischen Union. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Abgeordneten des Umweltausschusses für die zügige Behandlung des Gesetzes im Ausschuß. Ich weiß, daß es natürlich vernünftiger gewesen wäre, das Gesetz schon zu einem früheren Zeitpunkt ins Hohe Haus zu bringen. Das war aber aufgrund der umfangreichen Bedeutung dieses Gesetzes nicht möglich.

Frau Abgeordnete Langthaler! Ihre Eingangsbemerkung, daß dieses Gesetz zuwenig spannend sei und daß sich in Österreich nicht viel verändern würde aufgrund dieses Gesetzes, ist eigentlich ein Kompliment für Österreichs Umweltpolitik. Das ist eigentlich ein Beweis, erbracht durch die Umweltexpertin der Oppositionspartei der Grünen, daß es um unsere Luftqualität gut stehen muß.

Wir haben als wirkungsbezogene Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes selbstverständlich die Werte integriert, die entweder durch die Europäische Union vorgegeben sind oder/und uns durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften als wirkungsbezogene Grenzwerte vorgegeben wurden. Das heißt, sehr verehrte Frau Abgeordnete, eines umfassenderen Beweises beziehungsweise Beleges hätte es nicht bedurft, um festzustellen, daß unsere Luftqualität insgesamt zufriedenstellend ist, wenngleich ich auch dazusagen darf, daß aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Einzelfällen Überschreitungen durchaus denkbar sind. Aber im großen und ganzen erwarten wir keine Überschreitungen auf Basis des Immissionsschutzgesetzes – Luft für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Langthaler! Ich darf darüber hinaus auch deutlich zurückweisen, daß es sich hier ausschließlich um eine Pflichtübung in Richtung Europäische Union handelt. Sie wissen zweifellos, daß die Europäische Union gerade für Benzol keinen Grenzwert festgelegt hat. Ich habe mich gewundert, daß einzelne Länder in der Diskussion rund um dieses Gesetz diesen Grenzwert auch nicht haben wollten. Da ich der Auffassung bin, daß insbesondere die Karzinogenität, also die krebserregende Wirkung dieses Schadstoffes gerade in Städten, gerade an vielbefahrenen Kreuzungen ein Problem ist, haben wir darauf bestanden, diesen Grenzwert ins Gesetz zu integrieren. Ebensowenig gibt es im Bereich der Europäischen Union bisher Grenzwerte für die Schadstoffablagerung, für die Deposition. Also, Frau Abgeordnete, es geht das Gesetz sehr wohl über den EU-Rahmen hinaus.

Allerdings, Herr Abgeordneter Brix, konnten wir Ihrem Wunsch nach einer Auslassung des Bleigrenzwertes schon allein deshalb nicht Folge leisten, weil es sich hier um eine EU-Vorgabe handelt und wir mit der Einbeziehung des Bleigrenzwertes schlicht und ergreifend EU-Recht umsetzen mußten.


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