Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ausdrücklich – Sie haben es gesagt – für die Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments im Verhältnis zum Ministerrat im Gesetzgebungsverfahren aus. Das ist auch richtig, weil das Transparenz bringt, demokratische Kontrolle sichert und damit Vertrauen in die EU schafft.

Nun wird es aber auch einige Integrationsfortschritte bei der Regierungskonferenz im Bereich des Gemeinschaftsrechts geben: Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und ähnliches. Welche Kontrollmöglichkeiten wird es da geben? Wird das Europäische Parlament in die Kontrolle und Mitbestimmung eingeschaltet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nochmals, wie schon vorher erwähnt: Ich hoffe es, aber das endgültige Urteil über die Rechte des Europäischen Parlaments ist – wie gesagt – noch nicht zu fällen, weil wir noch nicht in der Endrunde sind; aber wir werden das selbstverständlich hier im Hohen Haus noch ausführlich diskutieren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Außenminister! Am 3. Dezember 1996 wurde die Bundesregierung durch den EU-Hauptausschuß aufgefordert, dafür einzutreten, daß grundlegende Menschenrechte wie zum Beispiel ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte und für sexuell anders orientierte Menschen in den Maastricht II-Vertrag aufgenommen und dort verankert werden. Dazu meine Frage: Sollte es zu keiner Verankerung kommen, werden Sie dann bis zur Erfüllung dieser ganz gravierenden Menschenrechtsforderungen von der Unterzeichnung des Maastricht II-Vertrages Abstand nehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Wir vertreten diese Forderung massiv, aber ich bitte um Verständnis. Wenn jetzt jeder Minister bei allen möglichen Fragen in seinem Parlament erklärt, unter welchen Bedingungen er unter keinen Umständen den Vertrag unterzeichnet, dann werden wir überhaupt kein Verhandlungsergebnis zustande bringen, dann ist die Alternative gar nichts. Es sind immerhin auch in der Frage der Antidiskriminierung – bisher jedenfalls – einige wichtige Bereiche, Mann und Frau beispielsweise, außer Streit gestellt. Wir wollen weitergehen, und Sie können sich wirklich darauf verlassen, daß ich bis zum Schluß massiv für eine solche breitgefächerte Antidiskriminierungsklausel eintreten werde. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Damit ist der 3. Fragenkomplex erledigt.

Die 4. Anfrage beschäftigt sich mit Vorbereitungen für die EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998. – Bitte, Frau Abgeordnete Tichy-Schreder.

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

121/M

Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die EU-Präsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir bereiten uns intensiv vor. Es gibt interministerielle Arbeitsgruppen, die unter der gemeinsamen Leitung des Bundeskanzleramtes und Außenministeriums stehen. Organisatorisch erfolgt eine gute Koordination vor allem durch Frau Staatssekretärin Benita Ferrero-Waldner.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite