Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 45

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Ich bedauere zutiefst, daß eine Fraktion sich von Anfang an von diesen Gesprächen ausgeschlossen hat. – Sie von den Freiheitlichen haben damit weder sich, noch der österreichischen Demokratie einen Dienst erwiesen. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung und die Redezeit aufmerksam. – Bitte.

11.00

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der jahrelange Bezieher von arbeitslosen Einkommen Kostelka hat behauptet, es gäbe im neuen Gesetz neben den Politikergagen keine Bezüge mehr. Das ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß in Art. 2 § 10 ff – ich zeige es her, damit es der Wähler auch sieht (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe)  – unter dem Titel "Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlamentes", gemessen an der Entfernung zu Wien, zusätzliche Gagen vorgesehen sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Kostelka: Sofern er die Belege vorlegen kann! Lesen Sie weiter! – Abg. Leikam: Das unterschlagen Sie wieder! – Abg. Dr. Kostelka: Das ist eine "tatsächliche Verdrehung"! – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ferner hat derselbe jahrelange Bezieher eines arbeitslosen Einkommens behauptet, daß es im vorliegenden Gesetz keine Pensionen mehr gäbe. – Auch dies ist unrichtig. (Abg. Leikam: Sie sagen schon wieder die Unwahrheit!)

Art. 7 § 49 ff regelt unter dem Titel – ich lese es Ihnen vor – "Weiteranwendung der Bestimmungen über Ruhe- und Versorgungsbezüge" kraft Gesetzes die Weitergeltung der Pensionsbestimmungen für eine ganz bestimmte Polit-Pensionistenkaste. (Abg. Leikam: Wieder falsch!)

Ferner hat der Herr Redner behauptet, daß der österreichische Kanzler nach der Neuregelung nicht mehr verdiene. Dies ist unrichtig. – Er verdient brutto 1,1 Millionen Schilling mehr, und daran ändert sich auch nichts, wenn er ankündigt, diese karitativen Zwecken spenden zu wollen, denn das Gesetz regelt, daß man auf sein Einkommen gar nicht verzichten kann. – Auch das ist falsch.

Letztlich hat der Herr Redner behauptet, daß die FPÖ-Fraktion einen Vorschlag getätigt habe, der auf ein Bruttogehalt für Abgeordnete von 184 000 S pro Monat hinauslaufe. (Abg. Grabner: So hat er das nicht gesagt! Du solltest besser zuhören, was gesagt wird!) Dies ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß die Variante VII, die auf dem FPÖ-Vorschlag beruht, die vom Rechnungshof durchgerechnet wurde, ein Nettogehalt von rund 20 000 S ergibt, brutto: 43 000 S. Dieser Bruttobetrag liegt unter jenem Gehalt, das Sie mit netto 46 000 S jetzt gerade für jeden Abgeordneten – live für jeden Fernsehzuschauer nachprüfbar – als zukünftige Gage verkündet haben. Es liegt brutto unter dem, was Sie netto bezahlen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Die Fernsehzuseher können ...

11.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Die 2 Minuten sind abgelaufen.

Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen. Bitte.

11.02

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der langjährige Bezieher von arbeitslosen Einkommen Dr. Kostelka hat die Behauptung aufgestellt ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Stimmt es nicht, daß er jahrelang einen Betrag von 40 000 S als Beamter des Parlaments neben seinem Politikerbezug bezogen hat, ohne zu arbeiten? Stimmt das nicht? (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)


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