Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 254

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Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie sollten sich meiner Meinung nach weniger um die EU-Anpassungen kümmern, sondern um die Probleme der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sollten auch möglichst rasch diesen angekündigten vierten Schritt setzen und eine wirkliche Harmonisierung zwischen den einzelnen Gesetzesmaterien vornehmen. – Danke schön. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen .)

23.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzböck. 5 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte.

23.37

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sechsjährigen Erfahrungen in der Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes – einer sehr, sehr sensiblen Gesetzesmaterie – haben uns in die Lage versetzt, bei Erhaltung des Schutzzieles die Schutzmechanismen mit dieser Novelle wesentlich praktikabler und schlanker zu gestalten. Wir können aufgrund dieses heutigen Beschlusses in Hinkunft auf mindestens 15 000 Verfahren verzichten.

Aus der Sicht der Landwirtschaft freut es mich, daß wir in konsequenter Fortsetzung der Entwicklung, die wir bereits mit der Novelle vom Dezember 1996 eingeleitet haben, unter Einbeziehung der Umweltprogramme, vor allem des ÖPUL, den 20prozentigen Selbstbehalt für die Landwirtschaft in Sanierungsgebieten nun gänzlich beseitigen können.

Aus einer Reihe von sehr persönlichen Erfahrungen freue ich mich auch besonders, daß im Rahmen der Feldberegnung in Tausenden bis Zehntausenden Fällen von einem Bewilligungsverfahren zu einem Anzeigeverfahren übergegangen wird.

Wer jemals als Praktiker und als Werber um ein Wasserrecht versucht hat, zu einer Bewilligung für einen Feldbrunnen zu kommen und den dicken Akt vorzubereiten hatte, wo man von Brunnen zu Brunnen Gutachten der Grundwasserströme, die im Grunde genommen bekannt sind, immer wieder erbringen muß – auch nach nach fünf Jahren muß dies oft wieder beigebracht werden –, kann verstehen, daß sehr viele Bürger, die vollkommen gleichgesinnt die Schutzmechanismen erhalten möchten, wenig Verständnis dafür haben, daß wir übers Ziel schießen.

Ich meine, wir sollten auch zugeben, daß die Sensibilität, die 1990 zu berücksichtigen war, und der Handlungsbedarf, den wir damals ebenfalls zu berücksichtigen hatten, eben nach einigen Jahren der Vollziehung Erfahrungswerte bringt, die es uns ermöglichen, einen vernünftigen Schritt weiterzugehen.

Für mich als Mitglied des Ausschusses ist im Grunde genommen die Art und Weise, wie die Opposition heute diese Novellierung kommentiert, die beste Bestätigung dafür, daß wir einen guten und einen richtigen Schritt getan haben, denn in der Sache war die Kritik sehr dürftig. Ich freue mich, daß bei einem Gesetz sogar ausnahmsweise einmal auch Anerkennung und im Grunde genommen Genugtuung von Oppositionsabgeordneten geäußert werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Brix. )

23.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Wenitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.40

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im noch bestehenden § 105 Abs. 1 lit. l heißt es: "Im öffentlichen Interesse kann ein Antrag auf Bewilligung eines Vorhabens insbesondere dann als unzulässig angesehen werden oder nur unter entsprechenden Auflagen bewilligt werden, wenn zu be


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