Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 268

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Zum zweiten: Was die Novelle insgesamt anbelangt, haben wir bei solchen Novellen des öfteren schon betont, daß aufgrund der entsprechenden Entwicklung immer wieder Änderungen, Anpassungen notwendig sind. Wir haben auch gewisse Ergänzungen vorgenommen, indem wir zusätzliche Konzessionsabgaben bei neuen Spieltypen eingeführt haben. (Abg. Dr. Graf: Von den 7 Milliarden, die dem Finanzminister fehlen, haben wir schon 2! Jetzt brauchen wir nur noch 5!)

Es hat auch insofern eine gewisse Notwendigkeit gegeben, als eine höchstgerichtliche Entscheidung sicherlich in absehbarer Zeit zu erwarten sein wird. Deshalb haben wir den § 56a für eineinhalb Jahre ausgesetzt.

Darüber hinaus wird Kollege Gusenbauer in wenigen Sekunden einen Abänderungsantrag einbringen, den er gemeinsam mit mir unterzeichnet hat, der in die Richtung geht, daß wir für Eingaben, die ans Parlament beziehungsweise an Einrichtungen des Parlaments erfolgen, eine Gebührenbefreiung vorsehen.

Wir von der Österreichischen Volkspartei stimmen dieser Novelle gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

0.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Herr Abgeordneter, die Redezeit für Ihren Klub beträgt noch 7 Minuten. (Abg. Dr. Haselsteiner: 27 Minuten?) 7! (Abg. Dr. Haselsteiner: Schade!)

0.40

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt zwei Punkte, die ich zum Glücksspielgesetz anmerken möchte. Ich nehme an, Sie haben, wie auch wir von der liberalen Fraktion, ein Schreiben von Vertretern von Jugendschutzorganisationen bekommen, in welchem diese uns gebeten haben, dieser Novelle nicht zuzustimmen, weil sie sozusagen in der Bingo- und Keno-Verkommerzialisierung eine Gefahr für Jugendliche sehen.

Wir haben das klubintern diskutiert und sind zur Auffassung gelangt, daß man diese Glücksspiele über elektronische Medien nicht verhindern kann und daß es daher eine Entscheidung der Vernunft ist, wenn diese Varianten des Glücksspiels wenigstens von konzessionierten Unternehmern wahrgenommen werden. – Das ist einer der Gründe, warum wir dieser Novelle zustimmen. Wenn wir es schon nicht verhindern können, dann ist es meiner Meinung nach am besten, wenn wir es in geregelte Bahnen lenken.

Der zweite Punkt betrifft die neuen Kapitalerfordernisse für Glücksspielunternehmer. In diesem Punkt teile ich zwar die Bedenken des Herrn Trattner, wenn wir darüber reden, was bei der P.S.K. passieren würde. Denn es soll nicht dazu kommen, daß es noch einmal ein solches Getöse gibt wie seinerzeit bei diesem Reisebüro, dessen Namen ich jetzt nicht weiß; die Sache ist mir aber noch in Erinnerung. Es ging um einen Privatisierungsanlauf, ich weiß aber nicht mehr genau, wer es war.

Jedenfalls sollten wir beim nächsten Privatisierungsanlauf genau überlegen und die Strukturen analysieren. Wir sollten im Interesse der Republik, Herr Bundesminister, einen fairen Preis dafür verlangen, erzielen – und nicht nebenher irgendwelche Geschäfte machen.

Im übrigen bin ich aber der Meinung, daß für Glücksspielunternehmungen solche Kapitalerfordernisse, wie sie in dieser Novelle vorgesehen sind, durchaus angemessen sind. Denn es handelt sich um Unternehmungen, die ein entsprechendes Risiko tragen. Außerdem sollen die Zutrittsbeschränkungen wirksam sein. Herr Generaldirektor Wallner, ich vermute Sie hier irgendwo auf der Galerie: Das heißt aber nicht, daß ich Ihren Bestrebungen immer völlig unkritisch gegenüberstehe! Mit Ihrer Monopolstellung in Österreich mit hohen Mauern, großen Zinnen und dem Ausbau aller möglichen Abwehrmechanismen werden wir uns bei gegebener Gelegenheit auch kritisch auseinanderzusetzen haben! – Ich danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.42


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