Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 20

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Wie begründen Sie, daß der kreativ-künstlerische Beruf des Fotografen auch nach der – ich füge ein: sogenannten – Gewerbeordnungsreform ein gebundenes Gewerbe mit Befähigungsnachweis bleibt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Die Antwort ist eine geteilte: Soweit es um die künstlerische Fotografie geht, ist sie als Ausübung der schönen Künste aufgrund § 2 Abs. 1 Z. 7 der Gewerbeordnung vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ohnedies ausgenommen. Sie kann allerdings nur durch die Person selbst und nicht durch Mitarbeiter ausgeübt werden.

Soweit es um die bekannte gewerbliche Fotografie geht, also das Zurverfügungstellen von Jubiläumsfotos, Fotos von aktuellen Events, handelt es sich um eine Tätigkeit, bei der im Hinblick auf das unglaubliche Interesse, das es etwa bei Lehrlingen in diesem Bereich, bei der einen Wiener Schule, der Höheren Lehranstalt für Fotografie und visuelle Medien, gibt, im Begutachtungsverfahren deutlich wurde, daß die beteiligten Wirtschaftskreise auf das Verbleiben einer Bindung, nämlich der Bindung an eine Spezialausbildung, bestehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Da ich nicht annehme, daß mit einem Nachhaken die Sache klarer wird, denn die künstlerische Tätigkeit ist das eine, die gewerbliche das andere – Sie haben den Künstler auf diese Weise in den Griff der Gewerbeordnung bekommen –, möchte ich mich mit einer anderen Skurrilität, die aber symptomatisch für die Gewerbeordnung ist, befassen und eine Frage stellen: Ich bin neugierig, wie Sie begründen, daß Sie den Beruf des Steinmetzmeisters, obwohl er in der Regierungsvorlage noch als Handwerk ausgewiesen war, nun in der Gewerbeordnung zu einem – noch dazu bewilligungspflichtigen – gebundenen Gewerbe, natürlich mit Befähigungsnachweis, machen. Ich frage mich, welche Interessen Sie damit schützen wollen, außer vielleicht jene der eingesessenen Steinmetze.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Frau Abgeordnete! Sie haben meine Absicht als Wirtschaftsminister richtig wiedergegeben, die in der Regierungsvorlage ihren Niederschlag gefunden hat. In den Verhandlungen der parlamentarischen Ausschüsse, im Unterausschuß, wurde diese Änderung vereinbart. Und wenn der Souverän anderer Meinung als der Bundesminister ist, habe ich mich zu fügen. (Abg. Dr. Schmidt: Das war in meiner Frage schon drin! Die Frage war warum!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Maier, bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Nach welchen Rechtsgrundlagen dürfen Fotografen aus Drittländern, beispielsweise aus den Vereinigten Staaten, bei uns tätig werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Abgeordneter! Das ist eine für mich jetzt nicht einfach zu beantwortende Frage, weil es relativ schwierig ist, beim Besuch etwa ausländischer Staatsoberhäupter oder Wirtschaftsdelegationen, die ihre Fotografen mitbringen, diese jeweils nach der Gewerbeberechtigung zu fragen. Sie publizieren für Amerika und nicht für die österreichischen Medien. Daher üben sie ihre Tätigkeit eigentlich nicht für den inländischen Markt aus. Ich meine daher, daß das ein Tätigkeitsgebiet ist, das nicht mit der Gewerbeordnung zusammenhängt. Sollte es aber so sein, daß sich Amerikaner in Österreich niederlassen und für den hiesigen Markt tätig sind, dann wird ihnen nichts ... (Abg. Haigermoser: Die werden sich hüten! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. )


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