Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 220

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

8. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9aE Vr 2280/97, Hv 1384/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat (766 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum Punkt 8.

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Daher kommen wir sofort zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 766 der Beilagen, der aus zwei Teilen besteht.

Der Nationalrat möge erstens feststellen, daß ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Frau Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat besteht, und zweitens der behördlichen Verfolgung der Frau Abgeordneten Maria Rauch-Kallat zustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Genehmigung erteilen, um ein Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Damit haben wir die Tagesordnung erledigt.

Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Heide Schmidt auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit jenen Morden, die Gegenstand dieser Untersuchungen sein sollen.

Der Antrag wurde an alle Abgeordneten verteilt. Eine Verlesung erübrigt sich.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und dies Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. 7. 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegens eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer Debatte beantragt.

*****


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite