Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 44

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daß Sie diese Voraussetzung jetzt nicht widerrufen –: von der Voraussetzung, daß die Frage Minderheitsrecht oder Mehrheitsrecht offen ist.

Ich hoffe also, daß Sie nicht betoniert sind auf jene Bestimmung, die Sie uns jetzt vorlegen, wonach es ein Mehrheitsrecht ist, denn dann, muß ich Ihnen sagen, hätten wir alle uns diese außergeschäftsordnungsmäßigen Beratungen ersparen können, dann hätten wir es im Ausschuß machen können, und damit wäre die Geschichte erledigt gewesen.

Wir haben uns zusammengesetzt, weil wir darauf vertraut haben, daß wir offene Ohren für die Anliegen einer Kontrollinstanz oder, sagen wir, für die Anliegen eines Kontrollbedürfnisses finden. Wenn Sie diese offenen Ohren jetzt, nachdem wir die wesentlichen Dinge unter Dach und Fach haben, wieder verschließen, dann würde ich das als einen Vertrauensbruch ansehen.

Das heißt, ich gehe davon aus, daß Ihre Vorlage, die keine Zusage war, ob Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht – das sage ich überhaupt nicht –, in dem Sinn gemeint ist, daß sie eine Diskussionsgrundlage ist, daß jene Dinge, die wir miteinander bereits erarbeitet haben, eine Aussicht haben, auch beschlossen zu werden, aber daß die Kernfrage, nämlich welches Quorum einen Untersuchungsausschuß einsetzen kann, ehrlich offen ist.

Jetzt gebe ich schon zu, daß diese Frage natürlich auch bei uns offen ist, aber daß wir daraus ein Minderheitsrecht machen wollen, das haben wir deswegen, glaube ich, auch mit Recht deutlich gemacht, weil – und da komme ich jetzt wieder zu dem Punkt, wie denn diese Instrumente gehandhabt werden – wir erleben, daß die Bereitschaft, wie sie früher einmal gegeben war, nämlich dann, wenn man sieht, daß etwas wirklich aufklärungswürdig ist, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, seitens der Koalition aber nicht im geringsten mehr vorhanden ist, sondern daß man glaubt, mit dem Zudecken, mit dem Ablenken besser fahren zu können.

Wenn man merkt, daß sich die politische Kultur in diese Richtung entwickelt, dann muß man einfach ein Kontrollinstrumentarium so ausgestalten, daß es wieder belebt werden kann.

Wir waren uns über eines einig: Wir waren uns darüber einig, daß wir unsere Zeit nicht dafür investieren, totes Recht zu schaffen. Ich sage daher, es hat keinen Sinn, sich über die Spielregeln von etwas zu unterhalten, wenn das, was diese Spielregeln erst möglich macht, gar nicht eingesetzt wird. Das kommt mir so vor, als würde man über die Einrichtung eines Hauses reden, für das man nicht bereit ist, das Fundament zu legen.

Das Fundament ist das Quorum, das Fundament wäre ein Minderheitsrecht, denn das ist es, was Kontrolle erst möglich macht. Und in diesem Sinne hoffe ich, daß wir die heutige erste Lesung als einen ersten parlamentarischen, einen ersten öffentlichen Anstoß sehen, daß aber die Beschlußfassung im September die Wahrnehmung der Kontrollrechte des Parlaments möglich macht, nämlich im Sinne eines Minderheitsrechtes. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Wabl. )

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Er hat das Wort. Die Uhr ist nach Wunsch auf 8 Minuten gestellt.

10.44

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde versuchen, diese 8 Minuten zu unterschreiten. Die Angelegenheit ist nämlich relativ rasch diskutiert, weil sie ja an sich unter den Fraktionen weiter diskutiert werden muß.

Gestatten Sie mir aber, Hohes Haus, zu Beginn eine Bemerkung zu den Ausführungen meiner Vorrednerin und zur Verbindlichkeit von Entschließungsanträgen zu machen.

Frau Kollegin Schmidt! Ich unterschreibe alles, was Sie hier gesagt haben, nur hätte ich mir genau diese Haltung auch gewünscht, als der letzte Entschließungsantrag, der hier strittig war, von der Mehrheit gegen die SPÖ, gegen die stärkste Fraktion im Hause, beschlossen wurde. Ich


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