Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 216

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Bei diesem neuen Telekommunikationsgesetz geht es vor allem darum, faire Grundlagen zu schaffen, damit möglichst rasch die gesamte österreichische Telekommunikation für Kommunikationseinrichtungen der Post und der konkurrierenden Anbieter nutzbar gemacht wird.

Ziel dieses Gesetzes ist es auch, möglichst flexible rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung von vollständigem Wettbewerb am Telekommunikationsmarkt ab 1. Jänner 1998 zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Grundsätzliches wird geregelt. Detailregelungen, die oft sehr individuell sind, werden auf dem Verordnungsweg erfolgen. Weiters werden durch das neue Gesetz geltende EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt.

Welche Chancen, meine Damen und Herren, bietet nun dieses neue Telekommunikationsgesetz? – Es ist eine Basis für eine Wirtschaftsentwicklung, die Österreichs Position im wirtschaftlichen Wettbewerb nachhaltig verbessert. Es ist die Grundlage für die Schaffung von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen, die hochqualifiziert sein werden. Es ist die Grundlage für die Sicherung der Qualitätskriterien durch das Vorhandensein leistungsfähiger Telefon- und Datenübertragungsleitungen und entsprechender Serviceangebote für die Nutzer. Es werden Bedingungen geschaffen, daß Unternehmer den Informationsaustausch effizient und preiswert gestalten können. Und ein weiteres wichtiges Ziel muß es sein, daß auch für benachteiligte Regionen und Bevölkerungsgruppen der Zugang zu Information, Bildung und Geschäftsmöglichkeiten gesichert ist und zur Verfügung steht.

Was bedeutet das alles? – Die Telekommunikation wird noch auf Jahre hinaus der weltweit am stärksten wachsende Wirtschaftszweig sein. Der Mobilmarkt in Österreich befindet sich in einer starken Wachstumsphase. Die Anzahl der Mobilfunkbenutzer wird von 620 000 Ende 1996 auf knapp eine Million bis Ende 1997 steigen; diese Zahlen nur als Beispiel.

In Österreich haben rund 1,1 Millionen Personen den Zugang zum weltweiten Network Internet. Das entspricht 17 Prozent der heimischen Bevölkerung ab 14 Jahren. Tatsächlich nutzen aber 650 000 Personen oder 10 Prozent der Bevölkerung das neue Medium. – Um nur einige Zahlen bewußt zu machen.

Einige wesentliche Bestimmungen dieses neuen Gesetzes werden sein: die Schaffung einer Regulierungsbehörde Telekom-Control-Ges.m.b.H., die Universaldienste, die für eine flächendeckende Versorgung auf dem Markt Rechnung tragen, die Telekom-Kontrollkommission, deren Aufgaben gesetzlich definiert sein werden, und – auch ein wichtiger Punkt – die Frage der Zusammenschaltung, die vor allen Dingen für die kleinen Anbieter eine Schutzklausel bietet.

Meine Damen und Herren! Zum Schluß kommend: Dieses neue Telekommunikationsgesetz bietet vielfältige Zukunftsperspektiven für die Sicherung, Verbesserung und den Ausbau des Wirtschaftsstandortes Österreich, die Verbesserung des Angebotes, die flächendeckende und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und vor allem auch hinsichtlich der Berücksichtigung der zunehmenden Übereinstimmung mit dem Medienbereich.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um die Zustimmung zur vorliegenden Regierungsvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

0.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.12

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu später Stunde zu einem Schlüsselbereich für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit Europas, aber natürlich auch Österreichs, nämlich zur Telekommunikation. Verdeutlicht wird das, wenn wir uns nur ein Faktum vor Augen führen, nämlich daß heute der Umsatz im Telekom-Markt bereits größer ist als jener in der gesamten Autoindustrie. Wenn man sich das vor Augen hält, kann man sich die Bedeutung dieses Bereiches gut vorstellen.


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