Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 90

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antrages klar festgelegt, daß so wie bisher in der Strafprozeßordnung das Zeugnisentschlagungsrecht der Mitglieder von Vertrauensberufen nicht umgangen werden darf.

Warum ist das so? – Es darf nur bei absolut gravierendem Verdacht ein Lauschangriff zugelassen werden, wenn der Rechtsschutzbeauftragte dies auch erkennt und sagt, wenn man den gravierend verdächtigen Anwalt, Arzt, Psychiater oder was auch immer nicht anders erwischen kann und wenn tatsächlich ein Zufallsergebnis anfallen sollte, dann gibt es ein absolutes Verwertungsverbot. Ofner kann als Rechtsanwalt damit nicht leben – Fuhrmann kann als Rechtsanwalt damit sehr wohl leben. (Abg. Dr. Ofner: Die Bürger können damit nicht leben!)

Kollege Ofner! Seien wir doch unter Kolleginnen und Kollegen Anwälte ehrlich: Es gibt sehr viele Anwälte, die nicht wünschen, zu einer Berufsgruppe zu gehören, der vom Gesetz her ein Status eingeräumt werden würde, der sie potentiell verdächtig machen würde, weil sie ein "Leo" für eine organisierte Kriminalität abgeben könnten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen wir die Kirche im Dorf, lassen wir die Kuh im Stall, und übertreiben wir nicht! (Abg. Dr. Ofner: Rede einmal mit deinen Kollegen – ausnahmsweise!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt den Geheimnisschutz, bei der Rasterfahndung gibt es den Ausschluß aller sensiblen Daten und das Veröffentlichungsverbot mit Strafsanktion. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die nach mir drankommen, auch darauf hinzuweisen, wie das mit dem medienrechtlichen Schutz vor verbotenen Veröffentlichungen ist. Interessanterweise schreiben manche Journalisten, das ist ohnehin in Ordnung, wir wollen nicht etwas veröffentlichen, was gesetzwidrig zu uns gekommen ist. Andere haben sich wieder aufgeregt. – Ich werbe bei den Medien dafür, daß man bitte auch da die Kirche im Dorf lassen sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere Details werden noch die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ausführen. Ich sage Ihnen nur noch, daß ich hoffe, daß Sie folgendes akzeptieren und anerkennen: Wir haben es durch die Einführung eines strikten und rigiden Bewilligungsverfahren, durch einen höchstmöglichen Schutz vor Mißbrauch, durch die Einführung von effizienten Kontrollen durch Gericht, Rechtsschutzbeauftragten und Parlament geschafft, daß ich als Willi Fuhrmann und als sozialdemokratischer Abgeordneter, als jemand, der sich dieser Materie nicht in einer unkritischen Hurra!-Einstellung genähert hat, dem diese Materie, aber auch die Grundrechte und die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung im Bewußtsein der Verantwortung eines Parlamentariers ein Anliegen zu sein haben, mit voller Überzeugen zustimmen kann, und ich gehe davon aus, daß dies auch die Mehrheit meiner Fraktion können wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.18

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Wir haben nicht nur gestern in der Nacht Einwendungen gegen die heutige Tagesordnung erhoben, sondern wir haben auch heute einen Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Herr Kollege Fuhrmann! Wir glauben nicht, daß das eine Huschpfusch-Gesetzgebung ist, das will ich gar nicht sagen, sondern wir glauben, daß die Bedenken, die von vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch von sehr vielen Verfassungsexperten und Grundrechtsexperten geäußert werden ... (Abg. Kiss: Eine alte Schallplatte, eine abgeleierte!)

Wissen Sie, Grundrechte sind so wichtig, daß ich glaube, man muß sie immer wieder den Leuten nahebringen. Ich weiß schon, Herr Kollege Kiss, daß das mit Ihrem Grundrechtsbewußtsein nicht übereinstimmt. (Abg. Kiss: Eine alte Schallplatte, die hören wir tagtäglich!)


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