Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 106

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, welche Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang?

30. Wird die Bundesregierung bzw. deren Mitglieder in Zukunft in verstärktem Maß Einfluß auf die Gestaltung der Konditionen (insbesondere der Zinssätze) der für die Banken risikolosen Exportkredite ausüben?

Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nicht?

31. Wodurch glauben Sie sicherstellen zu können, daß in Hinkunft ein größerer Kreis von Unternehmungen eine Exportförderung erhalten kann?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR zum ehestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Herr Bundeskanzler wird von Herrn Staatssekretär Dr. Wittmann vertreten.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Haigermoser als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort.

Zuerst hat sich aber Herr Abgeordneter Stadler zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte sehr.

15.02

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Die gegenständliche Dringliche Anfrage richtet sich an den Bundeskanzler. Mir wurde mitgeteilt, daß der Herr Bundeskanzler nicht entschuldigt ist, und es wurde mir auch mitgeteilt, daß in der Früh keine Vertretungsregelung angekündigt wurde. Daher ersuche ich, die Beratungen über die Dringliche Anfrage bis zum Erscheinen des Bundeskanzlers zu unterbrechen.

15.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Staatssekretär (Beifall bei den Freiheitlichen)  – entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter Mag. Stadler! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Staatssekretäre sind weisungsgebunden. Ich weiß nicht, ob Sie große Freude mit einer solchen Funktion hätten!

Ich teile dem Hohen Haus folgendes mit: Der Herr Bundeskanzler ist nicht im Ausland, daher gibt es keine Vertretung im Sinne der Bundesverfassung für den Fall des Auslandsaufenthaltes, er befindet sich in Salzburg. Er hat um 15 Uhr und um 16.30 Uhr Termine, was den Fraktionen von der Parlamentsdirektion schriftlich mitgeteilt wurde. Es handelt sich hiebei um Gespräche mit ausländischen Staatsoberhäuptern, und diese Termine wurden vor einigen Tagen angesetzt.

Der Staatssekretär ist verfassungsgemäß zur parlamentarischen Vertretung des Bundeskanzlers befugt, wie das ausdrücklich in der Verfassung und in der Geschäftsordnung festgehalten ist. Es handelt sich nicht um eine Auslandsreise mit der Vertretung durch ein anderes Regierungsmitglied, sondern um eine parlamentarische Vertretung im Sinne der Geschäftsordnung und der Bundesverfassung. Das ist die Gesetzeslage, die ich hiemit dem Hohen Haus mitteilen wollte.

Herr Abgeordneter Stadler noch einmal zur Geschäftsbehandlung. – Bitte sehr.

15.04

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Wir haben vermutet, daß sich der Herr Bundeskanzler in Österreich aufhält. Sonst hätten wir keine Möglichkeit, sein Erscheinen im Hohen Haus zu verlangen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite