Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 149

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mehr gäbe. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Fünf Mafia-Familien! – Abg. Dr. Fekter: Es gibt nur noch fünf Mafia-Familien in den USA!) Es stimmt, daß es dort vor einigen Jahrzehnten – das liegt Jahrzehnte zurück – mit diesen Ermittlungsmethoden auch Erfolge gab, aber bitte, die organisierte Kriminalität hat sich längst auf diese Methoden eingestellt. Darum ist ja auch das Argument der Waffengleichheit ein so einfaches und in dieser Schlichtheit so unzutreffendes. (Abg. Mag. Kukacka: Warum wehren Sie sich denn so dagegen? Warum wehren Sie sich gegen diese Waffengleichheit?) Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Rechtsstaat, der es darauf anlegt, Waffengleichheit mit der organisierten Kriminalität erreichen zu wollen, der gibt sich selbst auf. (Abg. Mag.  Kukacka: Das ist ja das mindeste! – Abg. Kiss: Die Schutzfunktion des Rechtsstaates wird ja wohl auch wichtig sein!)

Herr Kollege Kukacka! Es ist zweifelsfrei richtig, daß man unter Umständen manchmal mit Folter ein Geständnis erzwingen könnte – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, aber sind Sie deshalb für die Folter? Sind Sie deshalb dafür, daß die Polizei foltern darf? (Abg. Mag. Kukacka: Das ist ein Humbug! Was hat denn Folter mit dem Lauschangriff zu tun? Wie kann man ein Gesetz über den Lauschangriff mit Folter vergleichen? Das ist ja absurd!)

Es ist ein gefährliches Argument für den Rechtsstaat, wenn man mit der Waffengleichheit mit der organisierten Kriminalität argumentiert, denn bis jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich nicht gehört, daß es in Österreich wirklich gesellschaftsgefährdende kriminelle Organisationen oder Banden gäbe. (Abg. Kiss: Kennen Sie die Kriminalstatistik für Österreich?) Im neuesten Sicherheitsbericht des Innenministeriums steht sogar ganz klar drinnen, daß dem nicht so ist. Es gibt zweifelsfrei Ansätze von organisierter Kriminalität, und Unterläufer sind hier in Österreich tätig, aber, Herr Bundesminister, Sie glauben doch nicht wirklich, daß Sie mit diesen Methoden tatsächlich Mafia-Bosse und OK-Bosse in Österreich fangen werden. (Abg. Mag. Kukacka: Warten Sie es doch ab!) Aber genau gegen diese hierarchischen Strukturen der organisierten Kriminalität wollen Sie diese Instrumente einsetzen. (Abg. Mag. Kukacka: Warten Sie es ab!) Das sagen Sie ja selber, und das steht auch in den Berichten. – Das ist ein Widerspruch in sich selbst von einem Ausschußbericht zum nächsten, denn im Sicherheitsbericht, der auch im Innenausschuß behandelt wurde, steht das Gegenteil.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Argumente, auf die wir uns nicht einlassen können.

Und ein letztes Wort, meine sehr geehrten Damen und Herren (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen) , zum Herrn Bundesminister für Inneres. Ich weiß nicht, ob er uns hier bewußt etwas nicht sagen wollte (Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen), aber wenn es bei der Rasterfahndung um erkennungsdienstliche Daten geht, dann geht es zweifelsfrei auch um Fotos, da geht es zweifelsfrei auch um Hautfarbe, und da geht es darum, daß Sie mit Ihren Bestimmungen, die Sie da mit hineingenommen haben, das aushöhlen, was Sie in den Paragraphen einen Absatz vorher hineingeschrieben haben, nämlich daß sensible Daten nicht automationsunterstützt verknüpft werden sollen. (Bundesminister Mag. Schlögl: Wir werden doch unsere eigenen Daten verwenden dürfen!)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende!

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Ich kann Sie in diesen Fragen leider für den Bürger nicht ernst nehmen! (Beifall bei den Grünen.)

18.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Dr. Michalek gemeldet. – Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

18.05

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Hohes Haus! Der österreichische Nationalrat fällt heute eine rechtspolitische Entscheidung von zweifelsohne außerordentlicher Bedeutung. Das hat nicht zuletzt die öffentliche Diskussion der vergangenen Wochen ins allgemeine Bewußtsein gerückt. Manchen Beobachter mag das verwundern, geht es doch keineswegs um staatliche Maßnahmen von großer Anwendungsbreite, auch nicht um eine


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