Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 231

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gessen! Die denken an diesen August!) Es war zumindest so, daß kein grober Mißbrauch, kein ärztliches Fehlverhalten zutage getreten ist. Ich kann Ihnen aber versichern, daß ich das über mehrere Monate hinweg nicht durchgehalten hätte, ohne daß mir dabei ein Schnitzer passiert wäre. Das hat aber nichts mit Ausländern oder Ausländerinnen zu tun, sondern einfach damit, daß man Menschen mit manchen Situationen überfordert, völlig egal, ob es Krankenschwestern, Ärztinnen, Ärzte oder andere Personen, die dort arbeiten, sind. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ein Drittes, das unterstellt wird, ist, daß Krankenschwestern quasi als Feuerwehrtruppen nach Österreich gebracht werden würden, ohne zu überprüfen, ob gleichwertige oder gleichrangige Ausbildungen absolviert worden sind. Ich weiß nur von den Philippinen, daß sich die dortigen Behörden darüber beschwert haben, daß die Österreicher die besten des Lehrganges abgezogen haben. – Nicht umgekehrt!

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (fortsetzend): Ja, Herr Präsident. – Das heißt, man hat sich dort beklagt, daß die besten Kräfte nach Österreich kommen würden. – Ich finde das sehr bedauerlich, aber nicht kritisierenswert. Eine Überprüfung dazu findet statt. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

23.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.38

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch kurz zum Entwurf des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes Stellung nehmen. Wie meine Vorredner bereits mehrfach betonten, ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt, um jungen Menschen in diesem Lande eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen. Dieses Gesetz inkludiert jene Veränderungen, welche sich in den letzten Jahren aufgrund der gestiegenen Anforderungen an das Pflegepersonal ergeben hatten. – Ich denke, ich muß mich dazu nicht weiter auslassen, weil, wie gesagt, meine Vorredner bereits sehr ausführlich zu dieser Gesetzesvorlage Stellung genommen haben und ich nur noch das mehrfach wiederholen würde, was ohnedies bereits gesagt wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Zusammenhang sollten aber doch noch ein paar Kleinigkeiten zu Herrn Dr. Pumberger gesagt werden: Er bedauert, daß die Internatspflicht aufgehoben wird und zeichnet ein Szenario, wonach in Zukunft in Österreich sozusagen die Welt untergehen würde und sich niemand mehr eine ordentliche Ausbildung in einer Krankenpflegeschule leisten könnte.

Herr Dr. Pumberger! Ich denke, daß die Internatspflicht deshalb aufgehoben wurde, weil sie nicht mehr zeitgemäß war, und vor allem, weil es der Wunsch nicht nur der Rechtsträger, sondern auch vieler Schüler war, die Internatspflicht aufzuheben. Diesem Wunsch ist die Bundesministerin mit diesem Gesetz nachgekommen, weshalb es in Zukunft keine Internatspflicht mehr geben wird. Außerdem war in Teilen der Steiermark und Niederösterreich die Internatspflicht bereits abgeschafft. Ich weiß also wirklich nicht, warum Sie diesem Teil des Gesetzes nachtrauern.

Herr Dr. Pumberger! Ich denke übrigens, daß nirgends explizit geschrieben steht, daß in Zukunft die Länder von den Krankenpflegeschülerinnen etwas verlangen müssen. Ich habe keine Passage entdecken können, in der das stehen würde, und ich bin mir absolut sicher ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Wo steht das drinnen? – Gar nichts steht diesbezüglich drinnen, Herr Doktor! Dort steht die Ersparnis, Sie können aber nicht aus der Ersparnis ableiten, daß damit automatisch auch etwas


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