Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 94

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Zeitungen dieses Wort gebraucht haben, aber es entspricht im Einklang mit der bisherigen Usance nicht der Würde des Hohen Hauses.

Ich erteile nun als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Konrad das Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.19

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Immer wieder bedauern weibliche Abgeordnete fast aller Fraktionen, daß frauenpolitische Themen, wenn sie im Hohen Haus besprochen werden, unter Abwesenheit der Männer diskutiert werden. Das ist im Moment anders, und ich packe die Gelegenheit beim Schopf und werde einen Bereich des außenpolitischen Berichts schwerpunktmäßig behandeln, der sich mit den internationalen Bemühungen um die effektive Gleichstellung von Frauen und Männern befaßt.

Dieses Kapitel umfaßt im Bericht zwei Seiten – der Bericht hat über 350 Seiten –, und es ist eigentlich eher bescheiden, wie dieses Kapitel in diesem Bericht behandelt wird.

Der Bericht beschränkt sich auf eine Auflistung einiger Aktivitäten, ohne die Position und Rolle Österreichs sichtbar zu machen. Politische Inhalte werden kaum erkennbar. Das ist bedauerlich, weil Österreich politische Inhalte eingebracht und vorangetrieben hat und die österreichischen Aktivitäten auch international Beachtung und Niederschlag gefunden haben.

Ich möchte mir in den wenigen Minuten, die mir zur Verfügung stehen, drei Schwerpunkte setzen: als ersten die Weltfrauenkonferenz und die Konsequenzen daraus, als zweiten den Bereich Frauen und Entwicklungszusammenarbeit und als dritten Bereich die österreichische Gleichstellungspolitik in der EU.

Stichwort "Weltfrauenkonferenz": Österreich hat sich damals dem Vorschlag Australiens angeschlossen, die 4. Weltfrauenkonferenz zu einer Conference of Commitments zu machen, was auch erfolgt ist. Das heißt, es ist vor Ort anzukündigen, welche Beschlüsse der Konferenz Österreich vordringlich behandeln wird.

Wir haben einige Maßnahmen genannt. Ich rufe etwa den Bereich Gewalt gegen Frauen und Kinder in Erinnerung. Wir haben uns dazu bekannt, in diesem Bereich verstärkt etwas tun zu wollen, und Österreich ist auch sehr aktiv gewesen. Man denke nur an das Gesetz gegen Gewalt in der Familie oder an die Einrichtung der Pilotprojekte der Interventionsstellen. Wir haben an internationalen Kampagnen teilgenommen. Wir haben gemeinsam mit der EU zum Thema Frauenhandel einiges getan. Wir haben strafrechtliche Maßnahmen gegen den Sextourismus und die sexuelle Ausbeutung von Kindern gesetzt und vieles mehr.

Eine weitere Maßnahme, zu der wir uns damals bekannt haben und wo wir noch nicht so weit sind, wie wir sein sollten und wollten, ist die Frage der Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverfassung. Es gibt diesbezügliche Textvorschläge, es gibt Diskussionen, es gibt unterschiedliche Zugänge dazu, aber ich hoffe, daß wir rasch weiterkommen. Die Tatsache, daß in der EU auf Initiative Österreichs die Bevorzugung von Frauen bereits nicht nur als zulässig erkannt, sondern auch vertraglich abgesichert wurde, könnte für uns ein Indiz dafür sein, daß wir da weiterkommen. Ich erwähne nur die Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und komme darauf im Zusammenhang mit der Gleichstellungspolitik in der EU zurück.

Die Zeit läuft mir davon. – Hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit haben wir einige Initiativen gesetzt, aber was viel zu kurz kommt, ist die Geschlechterperspektive in diesem Zusammenhang, also die Gender-Perspektive. Wir haben einige Maßnahmen gesetzt, wir haben auch im Außenministerium eine Person angestellt, die sich darum bemühen soll, aber all das ist noch zuwenig. Es gibt viele Vorschläge, die noch umzusetzen sind. Ich erinnere an das neue Entwicklungshilfegesetz, das diese Gender-Perspektive unbedingt enthalten muß. Ich bedanke mich bei Kolleginnen, die es mit unterstützt haben, daß die NGOs im Oktober eine Konferenz hier im


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