Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 103

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Als erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Aumayr. Sie hat eine Redezeit von 10 Minuten, ist aber mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten einverstanden. – Bitte, Frau Abgeordnete Aumayr. (Abg. Aumayr: Nein! Nein!) Bitte um Entschuldigung! Der letzte Satz ist gestrichen. (Abg. Böhacker: Alles zurück!)

Zur Begründung erhält Kollege Dr. Kier das Wort.

15.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vor geraumer Zeit einen Entschließungsantrag eingebracht, der darauf abzielt, die Bundesregierung durch dieses Hohe Haus auffordern zu lassen, im Herbst einen strukturierten Maßnahmenplan vorzulegen, wie sie tatsächlich die Reform der Pensionen und schlußendlich auch die Angleichung der Dienstnehmerrechte der Arbeiter, Angestellten und des öffentlichen Dienstes vorzunehmen gedenkt.

Wir sind dabei davon ausgegangen, daß es sich um ein wirklich großes Reformvorhaben von wesentlicher strukturpolitischer, gesellschaftspolitischer und sozialpolitischer Bedeutung handelt, und die Diskussion in den letzten Wochen und Monaten hat überdeutlich gezeigt, daß nichts schädlicher ist für den sozialen Frieden und das Klima in einem Land, als wenn die Menschen durcheinanderrufen und Angst und Schrecken verbreiten über mögliche dramatische Veränderungen in der Altersversorgung.

Wir meinen daher, daß es eigentlich gar nicht vorstellbar ist, daß man eine solche Reform beginnt, ohne daß man einen sogenannten Masterplan hat, und wir waren der Auffassung, daß man, wenn man einen Entschließungsantrag dieser Art stellt und das Hohe Haus in die Lage versetzen möchte, darüber zu diskutieren, damit etwas tut, was der Bundesregierung Gelegenheit gibt, auch hier in diesem Hohen Haus ihre politischen Absichten bezüglich der Pensionsreform klar und deutlich vorzustellen, Zeitziele vorzugeben und den Menschen zu erklären, welchem Ziel letztendlich diese Reformen dienen sollen.

Der Entschließungsantrag, um den es geht, trifft keine Festlegungen in der Sache. Er verlangt keine konkreten Festlegungen durch die Bundesregierung, außer daß sie die Karten auf den Tisch legt. Wir haben ja durchaus schon erlebt, daß zuletzt eine entsprechende Studie im Bereich der sozialversicherungsgestützten Pensionen, die in Auftrag gegeben worden war, vorgelegt wurde und daß auch diese Studie wieder dazu geführt hat, daß durcheinandergerufen wurde.

Wir haben große Probleme zu lösen. Es stellt sich die Frage, wie wir wirklich die Frauen im Alter absichern, ohne daß wir unser System auf der Finanzierungsseite zum Zusammenbruch bringen, es geht um die Frage, wie wir soziale Symmetrie in den Pensionsstrukturen schaffen, die historisch unterschiedlich gewachsen sind. Das sind nachhaltige Reformvorhaben, und die Bundes-regierung sollte doch im Herbst die Möglichkeit ergreifen, hierzu präzise Aussagen zu machen.

Als seinerzeit der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über das ungleiche Pensionsantrittsalter bei den Frauen aufgehoben hat, hatten wir uns auch dazu gefunden, ein langfristiges Programm zu entwickeln, das weit über die Jahrtausendwende hinausreicht. Und immerhin ist es jetzt bekannt, zu welchen Terminen – die noch weit weg sind – das Pensionsantrittsalter der Frauen an das der Männer angeglichen werden wird. Das ist daher eine faire Vorgangsweise, wenn auch vielleicht in diesem Falle eine etwas sehr gestreckte.

Wir werden Antworten geben müssen, was wann geschieht. Und wenn die Bundesregierung sich dazu in der Lage sieht, dann kann sie kein Problem damit haben, das im Herbst zu tun, und das ist auch eine mehrfach erklärte Absicht, wie ich vermeine. Es gibt Arbeitsgruppen im Sozialministerium. Es gibt viele, die sich darum bemühen, und auch unsere Fraktion hat schon Vorschläge vorgelegt.

Daher meinen wir, daß es an der Zeit ist, daß wir uns einen Termin setzen und daß wir eben auch dem Ausschuß für Arbeit und Soziales einen Termin setzen, bis zu welchem er Bericht er


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