Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 24

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aber ich nehme an, daß das der Wunsch des Landes Steiermark gewesen ist. (Abg. Rossmann: In der Steiermark weiß niemand etwas davon!)

Frau Abgeordnete! Tatsache ist, daß die Zuwanderungsquote vom Bundesministerium für Inneres und den betroffenen Ländern gemeinsam erarbeitet und erstellt wird. Für das Jahr 1998 gibt es derzeit gerade Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium und den neun Bundesländern, und ich gehe davon aus, daß das auch im Jahre 1997 in diesem Bereich so der Fall gewesen ist, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß wir im Innenministerium gegen den Willen des Landes Steiermark eine bestimmte Zuwanderungsquote festgelegt haben. Im Gegenteil, wir haben Interesse daran, in der nächsten Zukunft die Zuwanderungsquote so festzulegen, daß jene Bundesländer, in denen ein hoher Bedarf an Familienzusammenführung besteht, stärker beteilt werden als jene, in denen es einen niedrigeren Bedarf gibt. Einen hohen Bedarf gibt es ohne Zweifel in Wien, in Niederösterreich und in Vorarlberg.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Kollege Dr. Puttinger.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie sehen Sie die Situation jener Bosnier, die die Unterstützungsaktion nicht in Anspruch genommen haben? Sind sie hinsichtlich Arbeitsplatz, Wohnungsmarkt und so weiter sozial integriert, beziehungsweise sind – Sie haben selbst angegeben, daß bereits sehr große Mittel aufgebracht worden sind – entsprechende Mittel für deren Vollintegration auch in Zukunft vorgesehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Wenn Sie jene knapp 7 000 Flüchtlinge meinen, die jetzt noch in der ... (Abg. Dr. Puttinger: Alle, die sich in Österreich befinden!)

Es gibt in Österreich derzeit rund 70 000 bosnische Kriegsflüchtlinge, davon sind noch 7 000 in der Bund-Länder-Aktion, die bis 31. Juli 1998 läuft. Bis dahin soll für diese 7 000 Menschen eine vernünftige und humane Lösung gefunden werden.

Darüber hinaus gibt es rund 60 000 Flüchtlinge, die in den letzten Jahren integriert worden sind. Von diesen 60 000 haben rund 32 000 nicht nur das Aufenthaltsrecht, sondern auch eine Arbeitsbewilligung, und ich halte die Arbeitsbewilligung neben der Kenntnis der Sprache und anderen Dingen für das beste Mittel, in einem Land integriert zu werden. Für diese 60 000 Menschen besteht die Möglichkeit, auch in Zukunft in unserem Land zu bleiben. (Abg. Dr. Khol: Sehr gut!) Ich gehe davon aus, daß die Integration, soweit wie nötig, auch klappen wird. Natürlich wird es auch unter diesen 60 000 bereits Integrierten eine Reihe von Menschen geben, die in den nächsten Jahren wieder in ihr Land zurückkehren wollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Frau Kollegin Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Noch hat es selbstverständlich keine Massenabschiebungen von bosnischen Kriegsflüchtlingen gegeben, denn die Verordnung hat ihnen bis zum 1. September dieses Jahres Schutz geboten.

Nun haben wir allerdings eine neue Situation! Erlauben Sie, daß ich Ihnen eine Frage stelle und Sie gleichzeitig korrigiere, denn der UNHCR hat mitnichten Ihre Vorgangsweise gebilligt, sondern ganz im Gegenteil heftige Kritik an der Verordnung geübt, weil die schutzwürdigen Gruppen von Ihnen nicht nach den Wünschen des UNHCR definiert wurden! Das ist das erste. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Frage!)

Zweitens: Was passiert zum Beispiel mit Bosniern, die in Österreich leben und inzwischen vielleicht auch einen Arbeitsplatz bekommen haben, diesen aber, aus welchen Gründen auch immer, verlieren und deshalb keine Aufenthaltsbewilligung mehr bekommen, jedoch aus einem sozusagen "ethnisch falschen" Gebiet Bosniens stammen? Was ist die Rechtsgrundlage, auf der ... (Abg. Dr. Maitz: Wortmeldung!)


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