Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 24

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darüber, was verhältnismäßig und sachgerecht ist, von vornherein unterdrücken wollen? – Ich glaube nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Helmut Peter, ich bin bei dir in dem Punkt ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vor allem bezüglich der Novelle, die 1995 in Kraft getreten ist; es konnten ein paar überzogene Bestimmungen Gott sei Dank zum Teil ja schon repariert werden. Aber da ist eben auch diese eine, von den Unternehmern natürlich wohlwollend aufgenommene Forderung deinerseits, eingebettet in eine liberale Sozialpolitik, die beispielsweise ein Modell einer Grundversorgung für alle vorsieht, abgekoppelt vom Prinzip des Erwerbseinkommens und der Erwerbstätigkeit, wodurch man den Leistungsanreiz, der meiner Meinung nach in jedem System notwendig ist und den du ja sonst auch verteidigst, einfach über Bord wirft. Also auch das ist Teil der liberalen Sozialpolitik, und diesen Teil lehne ich und lehnt mit mir auch die ÖVP ganz eindeutig ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Was ist denn bitte, meine Damen und Herren, die Grundvoraussetzung für Beschäftigung und Wohlstand? – Es sind tüchtige, erfolgreiche Unternehmer, und solche haben wir in Österreich Gott sei Dank in sehr großer Zahl. Was diese aber brauchen, sind Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit, damit sie ihre Tätigkeit auch weiterhin in Österreich ausführen können und nicht genötigt sind, das in anderen Ländern zu tun.

Zunehmend wichtig wird aber auch eines: die Stimmung, in der wirtschaftliche Tätigkeit abläuft. Auch sie ist entscheidend für unternehmerische Entscheidungen. Es geht nicht nur um den Rechenstift. Unternehmer schauen sich auch die Tendenz an, schauen sich das Politikverständnis eines Landes an, schauen darauf, ob – ich nenne es einmal so – sozialdemokratisch geprägte Grundsätze vorherrschen, die generell einem meines Erachtens eher überzogenen ordnungspolitischen Ansatz in der Regelung von Rahmenbedingungen zuneigen. Dazu kommt dann noch der Machtanspruch des ÖGB – Beispiel Arbeitszeitflexibilisierungsregelung –, der es nicht möglich machte, die Probleme auf subsidiäre Art und Weise dort, wo sie eben sehr individuell sind, auch individuell zu lösen, nämlich in den Betrieben. Nein, ohne den Machtfaktor ÖGB ging es nicht, also KV-Regelung. Oder etwa die Liberalen; ich habe zu deren sozialpolitischem Verständnis schon etwas gesagt.

Frau Bundesministerin! Wenn Sie beispielsweise Erfolge einer Firma wie die der Hydro Aluminium Nenzing aus meinem Heimatbundesland erwähnen, dann halte ich das für kein gutes Argument für die Verschärfung des Arbeitnehmerschutzgesetzes, die wir im Jahre 1994 für das Jahr 1995 vorgenommen haben. Sie haben das Beispiel für einen Zeitraum gebracht, der bis 1995 gereicht hat, in dem diese Firma die Zahl der Arbeitsunfälle auf nahezu Null reduzieren konnte, und zwar in einem Bereich, der nicht ungefährlich ist. Da konnte dieses Gesetz, also diese verschärften Bestimmungen, noch gar nicht greifen. Dieser Erfolg konnte aus dem völlig richtigen Verständnis dieses Unternehmens heraus erzielt werden, daß ein vernünftiger Arbeitnehmerschutz selbstverständlich auch betriebswirtschaftlich Sinn macht.

Ich meine, genau dort sollten wir weitermachen, wenn wir jetzt über einen weiteren Schritt diskutieren. Es gibt von uns ganz konkrete Vorschläge, dieses Gesetz weiter der Praxis anzupassen. Und nur darum geht es. Es geht nicht darum, Schutz abzubauen, sondern dieses Gesetz der Praxis anzupassen. Wir sollten uns genau das, was diese Firmen – nämlich freiwillig! – schon vor dieser überzogenen Verschärfung getan haben, zum Beispiel nehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

12.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mares Rossmann. – Bitte.

12.02

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Minister! Ich möchte nicht, daß der Eindruck entsteht, daß österreichische Betriebe aufgrund eines überzogenen Arbeitnehmerschutzgesetzes wie gelähmt sind und ins Ausland


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