Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 29

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12.19

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! § 18 Abs. 3 unseres Geschäftsordnungsgesetzes regelt, daß der Nationalrat die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung verlangen kann, und zwar unabhängig vom derzeit geltenden Zuständigkeitsbereich. Es wird also ausdrücklich nicht auf eine Zuständigkeit abgestellt.

Da der Gegenstand dessen, was heute durch Herrn Bundesminister Schlögl berichtet wird, und dessen, was heute in der Debatte stattfinden wird, schwergewichtig in die Zeitphase der Kompetenz von Bundesminister Einem als Innenminister fällt, darf ich namens meiner Fraktion folgenden Antrag stellen:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Debatte über die Erklärung des Bundesministers Schlögl über den aktuellen Stand der Ermittlungen zur Aufklärung des Bombenterrors wird die Anwesenheit des Bundesministers Einem verlangt."

*****

Ich bitte Sie um Zustimmung, Herr Präsident.

12.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist zulässig.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag des Abgeordneten Stadler zustimmen, um ein Zeichen. (Abg. Mag. Stadler: Wo ist die ÖVP? Kiss! – Abg. Dr. Haider: Hose voll bei den Schwarzen!)  – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Daher erteile ich, wie geplant, Herrn Bundesminister Karl Schlögl das Wort zur Abgabe seiner Erklärung. – Bitte, Herr Bundesminister.

12.20

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich zu einer Erklärung vor dem Hohen Haus entschlossen – und ich bin sehr dankbar dafür, daß die Mitglieder des Parlaments diese Erklärung auch zulassen –, um Ihnen fernab von allen Spekulationen einen aktuellen Zwischenbericht über den tatsächlichen Ermittlungsstand der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Vorfall in Gralla und über den Zusammenhang mit den Bombenanschlägen in Österreich in den Jahren 1993 bis 1996 zu geben.

Die Bombenanschläge begannen am 3. Dezember 1993. Es gab sechs Serien, in denen insgesamt 25 Briefbomben in Umlauf gebracht wurden. Dazu kamen Rohrbombenanschläge in Klagenfurt, Oberwart und Stinatz. Vier Menschen wurden dabei getötet, 17 Personen zum Teil schwer verletzt. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser ganzes Mitgefühl galt und gilt den Opfern dieser Terrorwelle und ihren Angehörigen. (Allgemeiner Beifall.)

Insgesamt wurden seit Beginn der Anschlagserie neun Schreiben mit unterschiedlichen Bekennungen versandt, in denen immer wieder die Bezeichnung "BBA – Bajuwarische Befreiungsarmee" auftauchte.

In den Nachtstunden des 1. Oktober 1997 wurden zwei Gendarmeriebeamte durch einen wichtigen Hinweis aus der Bevölkerung auf Franz Fuchs aufmerksam. Diese beiden Beamten, Schreiner und Schwarz, die sich in dieser Angelegenheit hervorragend verhalten haben,


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