Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 141

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 843 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht stimmeneinhellig. Angenommen.

 

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (840 der Beilagen): Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 – GenRevRÄG 1997 (872 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. Wünschen Sie eine freiwillige Redezeitbeschränkung? – 5 Minuten. Bitte.

20.02

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Justiz! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute eine Regierungsvorlage, die die Oppositionsparteien schon seit 1990 mittels Entschließungsantrag reif für das Plenum machen wollen, nämlich die Gesamtreform des Genossenschaftswesens und damit auch der Genossenschaftsrevision.

Meine Damen und Herren! Die heutige Regierungsvorlage kodifiziert lediglich die Genossenschaftsrevision neu, ordnet sie neu, führt neue Bestimmungen ein. Wenn man sich jedoch das gesamte Genossenschaftswesen ansieht und sich vor Augen führt, daß die Genossenschaftsrevision auf einem Bundesgesetz aus dem Jahr 1903 fußt und das Genossenschaftsgesetz auf einem aus dem Jahr 1873, dann erkennt man, daß diese beiden Materien weit überfällig sind. Ich meine aber, wenn wir nun das Genossenschaftsrevisionsgesetz als erstes behandeln und nicht die Grundmaterie, dann zäumen wir das Pferd von hinten auf. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Barmüller: Das ist der nächste Tagesordnungspunkt!)

Das ist wirtschaftspolitisch, glaube ich, nicht gut für dieses Land, denn wir benötigen ein funktionierendes Genossenschaftswesen, und wir benötigen – das hat die "Konsum"-Pleite gezeigt – auch eine gut funktionierende Revision.

Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuß sehr lange und sehr breit über diese Materie diskutiert. Mir kommt vor, daß Sie bei dieser Regierungsvorlage vor der sogenannten Raiffeisen-Lobby in die Knie gegangen sind. Zum Beispiel war im Justizausschuß der Verhandlungsführer der ÖVP-Fraktion nicht jemand, der in der Justizmaterie beheimatet ist oder den man sehr oft im Justizausschuß sieht: Herr Kollege Schwarzenberger war derjenige, der im Justizausschuß federführend die Diskussion mitbestimmt hat (Abg. Wurmitzer: Der kennt sich aus! Guter Mann!) mit einem Redebeitrag, der eine reine Verteidigung der Position war, daß die Genossenschaftsrevision so konstruiert und so gestaltet werden soll, daß dieser Raiffeisen-Lobby nur ja nichts passiert. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Justizsprecher Schwarzenberger!)

Herr Bundesminister! Es ist zum Beispiel bemerkenswert, daß es bei Ihren ersten Entwürfen ohne weiteres möglich war, daß der gemischte Verband gestrichen wird. Der gemischte Verband – um das zu erklären – ist ein Verband, der Revision, Warenbereich und Bankenbereich umfaßt, und es kann vorkommen, daß jemand als Eigentümer der Revision seinen Konkurrenten kontrolliert und ihm vorschreibt, was er zu tun hat. Das ist an sich unmöglich. In einer normalen Aktiengesellschaft werden unabhängige Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer damit beauftragt, eine Aktiengesellschaft, eine GmbH zu prüfen. Sie sind völlig unabhängig, sie haben mit dem operativen Geschäft gar nichts zu tun. Sie haben auch kein Interesse daran, da hineinzuregieren.


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