Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 146

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Barmüller gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Die Bestimmungen sind Ihnen bekannt. 2 Minuten Redezeit.

20.25

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Frau Abgeordnete Fekter! Sie haben gesagt, ich hätte mich inhaltlich zu Wort gemeldet und wäre deshalb so quasi nicht bereit gewesen, zur Kenntnis zu nehmen, daß Sie die Sitzung unterbrochen hatten.

Wahr ist vielmehr, daß Sie angekündigt haben, die Sitzung zu unterbrechen, und zwar wegen eines Wechsels vom Budgetsaal in den Nebenraum, den wir durchführen mußten, weil wir den Saal nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung hatten, daß aber die inhaltliche Diskussion noch überhaupt nicht beendet war. Sie haben mich zur Geschäftsordnung nicht mehr zu Wort gelangen lassen, was zur Folge gehabt hat, daß Sie, obwohl wir nur von einem Saal in den anderen wechseln mußten, die Beratungen des Ausschusses dann auf eine halbe Stunde unterbrochen haben, weil die Koalition in dieser Zeit Abänderungsanträge verhandelt und formuliert hat. Hierbei war zumindest den Liberalen die Möglichkeit genommen, sich vorher noch in die Diskussion einzubringen, weil Sie dann diese Anträge einfach zur Abstimmung gebracht haben.

Und das war das eigentliche Problem dahinter! Dieser Wechsel vom Budgetsaal in den Nebensaal, für den Sie die Sitzung eine halbe Stunde unterbrochen haben und vorher Wortmeldungen zur Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen haben, ist nämlich in Wahrheit dazu genutzt worden, noch inhaltliche Veränderungen an der Novelle vozunehmen, ohne daß sich die Opposition oder zumindest die Liberalen zu Wort hätten melden können. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Das ist es! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Dr. Fekter. )

20.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Bundesminister Dr. Michalek vor. – Bitte.

20.26

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage zur Neuordnung der Genossenschaftsrevision geht es um eine umfassende Modernisierung eines wichtigen Teilbereiches des österreichischen Genossenschaftsrechtes.

Gerade im Revisionsrecht ist die im geltenden Genossenschaftsrecht zu bedauernde Rechtszersplitterung augenfällig. Durch Rechtsüberleitungen entstandene Unstimmigkeiten sowie komplizierte und unübersichtliche Zuständigkeitsregeln erschweren den Zugang zur Rechtsform Genossenschaft.

Darüber hinaus bleibt das Genossenschaftsrecht in mehrfacher Hinsicht hinter den Standards der Handelsgesetzbuch-Abschlußprüfung zurück und bietet auch keine ausreichenden Möglichkeiten der Prüfungsverfolgung, also der Möglichkeiten, auf die Abstellung von bei der Revision festgestellten Mängeln zu drängen. Auch wurde beanstandet, daß die für Kapitalgesellschaften geltenden erweiterten Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Genossenschaften nicht gelten.

Aufgrund dieser Erwägungen, aber durchaus auch im Zusammenhang mit der heute schon erwähnten Großinsolvenz der letzten Jahre haben wir die legistischen Arbeiten zur genossenschaftlichen Rechnungslegung und Revision im Rahmen des von uns verfolgten Konzeptes einer Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes vorgezogen.

Wie bei jeder umfassenden materiellen Rechtsbereinigung mußte das Bundesministerium für Justiz auch hier zwischen den auch aus den Stellungnahmen des Begutachtungsverfahrens ersichtlichen gegenläufigen Interessen – hier jener, die an dem ihrer Meinung nach bewährten


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