Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 64

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Herr Bundesminister! Diese Maßnahme ist wieder einmal ein Akt – ich möchte es vornehm formulieren – der kreativen Budgetierung: der kreativen Budgetierung zu Lasten der Arbeitnehmer in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich darf Sie daran erinnern, daß im Zuge der Beschlußfassung des Belastungspaketes die Regierung, aber auch die Regierungsabgeordneten erklärt haben, diese Sistierung der Freibetragsbescheide sei eine einmalige Aktion. Und Sie gehen her und beschließen eine neuerliche Sistierung der Freibetragsbescheide! Das, Herr Bundesminister, ist ein klarer Wortbruch gegenüber den Arbeitnehmern in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Was sagt der Herr Verzetnitsch dazu? – Er schweigt!)

Dazu kommt auch noch, daß bereits 1,4 Millionen Freibetragsbescheide für 1998 ergangen sind. Sie beziehungsweise Ihre nachgeordneten Dienststellen haben 1,4 Millionen Freibetragsbescheide zu berichtigen, aufzuheben und durch entsprechend berichtigte zu ersetzen. Wer zahlt die Kosten dafür? – Wieder der Steuerzahler.

Herr Bundesminister! Diese Vorgangsweise ist unerträglich! Wir Freiheitlichen werden diesem neuerlichen Griff in die Taschen der Arbeitnehmer in Österreich nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Ich bin nur neugierig, was ein Arbeiterkämmerer zu dem Griff in die Lohntüten der Arbeitnehmer sagt!)

13.40

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dieser Änderung zum Einkommensteuergesetz 1988 wird die Vorgangsweise beibehalten, die auch schon für 1997 gegolten hat. (Abg. Haigermoser: Also bitte!) Stimmt das nicht? (Abg. Haigermoser: Freilich stimmt es, aber das ist ja das Ungeheuerliche! Daß du das mitträgst! Du bist sonst ein guter Vertreter in dem Bereich, aber das mitzutragen!) – Danke!

Erstens: Es bleibt die Vorgangsweise von 1997 erhalten.

Zweitens: Die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Sonderausgaben bleibt ebenfalls erhalten. Der einzige Nachteil ist, daß diese steuerliche Begünstigung erst ein Jahr später zum Tragen kommt. (Abg. Dr. Haider: Kredit! Zinsen!)

Was heißt das für den einzelnen? – Es bedeutet, daß eine Steuerbegünstigung bis maximal 4 000 S pro Jahr – im Durchschnitt 3 000 S pro Jahr – um ein Jahr später zum Tragen kommt. (Abg. Dr. Haider: Belastungspaket! Das ist für den Bezieher eines durchschnittlichen Einkommens ein Haufen Geld! – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Angesichts aller übrigen Umstände, angesichts dessen, daß wir uns bemühen, ein Konsolidierungspaket zustande zu bringen, angesichts der Tatsache, daß dieses Konsolidierungspaket auch ausgesprochen erfolgreich ist – denn der Herr Finanzminister legt ja gerade ein Budget vor, das ein ausgesprochen gutes Budget ist: ein Budget, mit dem wir bei der Neuverschuldung unter die Marke von 3 Prozent, die im Maastricht-Vertrag vorgesehen ist, kommen –, angesichts all dieser Voraussetzungen also muß ich sagen: Das ist eine Maßnahme, die mich im Vergleich zu vielen anderen Maßnahmen – wie etwa der Nichtvalorisierung bei einzelnen Sozialausgaben et cetera – relativ wenig schmerzt. (Abg. Haigermoser: Parkplatzsteuer! Wurstsemmel-Erlaß! Alles gegen die Arbeitnehmer!)

Ich meine, daß das eine Maßnahme ist, die für das Budget sehr viel bringt, nämlich 3 Milliarden Schilling, und zwar unter Beachtung der kameralistischen Verbuchung, die in allen Budgets Europas vorgesehen ist. Diese Maßnahme bringt also viel, trifft den Arbeitnehmer aber, wie ich meine, in einer durchaus zumutbaren Weise, insbesondere im Vergleich zu anderen Maßnahmen, wie Nichtvalorisierungen et cetera. Daher kann man dieser Maßnahme mit gutem


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