Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 110

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Denn das Vermögen ist nicht "verloren" worden, sondern das Vermögen ist weggenommen worden! Man verliert etwas, wenn man es fallenläßt und es einem nicht auffällt. Diesen Leuten wurde jedoch per Dekret und teilweise auch wirklich durch mit der Hand angelegte Gewalt etwas weggenommen!

Wir haben daher einen Entschließungsantrag eingebracht, von dem ich glaube, daß er sich sehr neutral und sehr objektiv mit den damaligen Vorgängen in allen möglichen Richtungen und auch an allen möglichen Orten auseinandersetzt. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß irgend jemand in diesem Haus diesem Entschließungsantrag nicht zustimmt.

Ich möchte daher diesen Antrag wörtlich noch einmal zur Gänze und eindringlich zur Verlesung bringen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ofner, Mag. Haupt und Dr. Graf betreffend Unteilbarkeit der Menschenrechte

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz !SSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden, jedenfalls folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

1. Die Menschenrechte sind unteilbar. Vor den Menschenrechten sind alle Menschen gleich.

2. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft hinsichtlich einer Gruppe von Menschen, ohne daß eine persönliche Schuld jedes einzelnen Betroffenen auch nur behauptet würde, widerspricht den Menschenrechten.

3. Die Aussiedlung einer Gruppe von Menschen aus ihrer Heimat, ohne daß eine persönliche Schuld jedes einzelnen Betroffenen auch nur behauptet würde, widerspricht den Menschenrechten.

4. Die entschädigungslose Enteignung (Konfiskation) von Vermögen einer Gruppe von Menschen, ohne daß eine persönliche Schuld eines jedes einzelnen von ihnen auch nur behauptet würde, widerspricht den Menschenrechten.

5. Verletzungen der Menschenrechte verjähren nicht."

*****

Das ist ganz neutral, steht mit Lehre und Rechtsprechung in Einklang und nimmt auf keine örtlichen Gegebenheiten, personelle Zusammensetzungen et cetera Bezug. Diesem Entschließungsantrag kann wirklich jeder zustimmen. Ich bitte Sie darum, es zu tun! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Ofner vorgetragen hat, ordnungsgemäß unterfertigt ist und mit in Verhandlung steht.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Er hat das Wort.

17.10

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl das Entschädigungsgesetz gegenüber der !SSR als auch das Verteilungsgesetz gegenüber der DDR sind vernünftige Gesetze, weil damit denen, die


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