Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 95

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 628/A (E). Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Ende Dezember 1997 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine vollständige Beseitigung der gegenwärtigen ungerechtfertigten Pensionsprivilegien der Politiker sowie eine Harmonisierung der Pensionssysteme für Bedienstete der OeNB, der Sozialversicherungsträger und der gesetzlichen Interessenvertretungen mit den Regelungen des ASVG vorsieht."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte sehr.

15.01

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Hohes Haus! Der in Behandlung stehende Dringliche Antrag meiner Fraktion richtet sich an den Bundeskanzler. Zwar richtet sich der Antragstext selbst an die Bundesregierung, es sei aber darauf verwiesen – dies spielte auch gestern eine Rolle –, daß der Bundeskanzler als zuständiges Regierungsmitglied aufgrund seiner Koordinierungs- und Richtlinienkompetenz in der Bundesregierung die gesamte Bundesregierung im Hause vertreten muß.

Ich entnehme der Rednerliste, daß im Zuge der Debatte offensichtlich geplant ist, daß Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch den Bundeskanzler vertritt. Ich möchte dazu anmerken, daß sie weder eine Richtlinien- noch eine Koordinierungskompetenz für die gesamte Bundesregierung hat. (Bundesministerin Hostasch deutet auf den neben ihr sitzenden Staatssekretär Dr. Wittmann. )

Die Frau Bundesministerin deutet mir. Nunmehr sehe ich, daß, entgegen der Rednerliste – ich habe hier die Rednerliste, Sie müssen das mit Ihrer Fraktion ausmachen, Frau Bundesminister –, offensichtlich auf den Herrn Staatssekretär als Vertreter des Bundeskanzlers verwiesen wird. Ich muß dezidiert darauf hinweisen, daß der Staatssekretär nach der Verfassung und nach dem Bundesministeriengesetz keine Befugnis hat, den Bundeskanzler in Sachen Richtlinien- und Koordinierungskompetenzen zu vertreten, sondern daß dies eine Aufgabe des Vizekanzlers als Vertreter des Bundeskanzlers ist.

Herr Präsident! Ich erinnere daran, daß die gleiche Frage von Ihnen gestern in der Weise behandelt wurde, daß der Herr Bundeskanzler als zuständiges Regierungsmitglied bei der Behandlung des Dringlichen Antrages der liberalen Fraktion betreffend Neugestaltung der Familienförderung selbstverständlich teilgenommen hat und von Ihnen hiezu eigens noch die Enunzierung der Frühstunden berichtigt wurde.

Ich verweise weiters darauf, daß in der Sitzung des Nationalrates vom 20. September 1996 als Präzedenzfall vom damals Vorsitz führenden Präsidenten Dr. Neisser in dieser strittigen Frage eine eindeutige Festlegung getroffen wurde.

Ich ersuche daher, falls der Herr Bundeskanzler nicht an der Sitzung teilnimmt, den Herrn Vizekanzler ins Haus zu berufen. Falls auch der Vizekanzler nicht geneigt ist, an der Sitzung teilzunehmen, ersuche ich um die Durchführung einer Präsidialsitzung, die sich mit dieser Frage befaßt, da sie von einer sehr grundlegenden und für die Oppositionsfraktionen herausragenden Bedeutung ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.03


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