Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 108

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Lieber Kollege! Bei den Werbungskosten ist es das gleiche. Werbungskosten werden abgeschafft; alle Werbungskosten eines Gewerbetreibenden müssen nachgewiesen werden. Für einen Politiker gibt es eine Regelung, die besagt, daß das gar nicht überprüft werden darf. Von Parkbänken bis zu Weihnachtsgeschenken darf der Politiker alles absetzen; ich habe den Erlaß hier. Das ist schon wieder eine Ungleichbehandlung von Bevölkerung und Politikern. Ihr wißt ja gar nicht, in welcher Weise ihr letztlich die Bürger vor den Kopf stoßt, in einer Zeit, wo ihr ihnen mit Sparpaketen, mit Pensionskürzungen das Leben sauer macht.

Daher mein Appell: Schaffen wir gemeinsam eine Regelung, mit der wir uns auf die gleiche Grundlage stellen wie die Bevölkerung, mit der das, was wir der Bevölkerung zumuten, auch für uns gilt! Dann wäre ich einverstanden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Schaffen wir eine solche Regelung aber auch für jene Politiker, die schon lange dabei sind. Ich bin bereit, das zu machen, und ich hoffe, auch die Kollegen Khol und Kostelka, und ich hoffe, auch Herr Präsident Fischer und Herr Klima. Für den "kleinen" Staatssekretär, der erst seit ein paar Wochen da ist, gilt schon das neue Pensionssystem, aber die Arrivierten, die es sich richten konnten in diesem Lande, bekommen satte Pensionen – plus Zusatzmöglichkeiten. Es sind keine Ruhensbestimmungen für Politiker vorgesehen. Kein Politiker wird Zusatzbestimmungen gegen sich gelten lassen müssen, kein Politiker muß eine Prüfung durch das Finanzamt gewärtigen, was seine Werbungskosten betrifft. Das alles bedeutet eine Ungleichbehandlung gegenüber ... (Widerspruch des Abg. Koppler. ) Na selbstverständlich! Da ist der Erlaß (ein Schriftstück vorweisend) , Herr Kollege, das ist der Erlaß, und darin steht: Eine Angemessenheitsprüfung ist grundsätzlich bei Politikern nicht vorgesehen. – Das ist Ihr Erlaß, meine Damen und Herren, der vom 4. Juli 1997 stammt, also jüngsten Datums ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (fortsetzend): Sie brauchen also nur unserem Antrag zuzustimmen und eine entsprechende Gesetzesvorlage zu präsentieren, wodurch für uns die gleiche Grundlage gilt wie für die Bevölkerung, die wir hier vertreten wollen. Damit wären wir Freiheitlichen absolut einverstanden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen exakt zu beachten: zuerst der zu berichtigende und dann der tatsächliche Sachverhalt.

15.49

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Ich berichtige zwei Äußerungen des Abgeordneten Stadler. Erstens stellte er fest, daß die Politiker keine Ruhensbestimmungen hätten. – Dem stelle ich das Teilpensionsgesetz entgegen, das wir diese Woche beschlossen haben (Abg. Schwarzenberger: Die FPÖ hat es aber abgelehnt!) , Begriffsbestimmungen, § 1 Z 4, Erwerbseinkommen: "c) die Bezüge der ... im § 1 des Bundesbezügegesetzes, ... im § 1 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre ergehenden landesgesetzlichen Vorschriften ..." werden alle zum Erwerbseinkommen gerechnet und bedeuten, daß in Zukunft (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag.  Stadler ) so wie bisher neben einer Pension aus dem Gewerbepensionsrecht, aus dem Bauernpensionsrecht und aus dem Angestelltenpensionsrecht auch die ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, die Interpretation ist nicht Bestandteil der Berichtigung! Haben Sie noch einen zweiten Punkt?

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (fortsetzend): Der zweite Punkt ist die Durchrechnung. Da gilt der § 12 des neuen Bezügegesetzes, wonach für alle, die am 1. Jänner 1999 noch nicht zehn Jahre nach dem alten System Beiträge geleistet haben, das ASVG als Pensionsversicherung gilt und daher die Durchrechnung in voller Gänze Anwendung findet. (Abg. Mag. Stadler. Seit wann sind Sie da, Herr Khol?)


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