Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 111

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den Reform des strafrechtlichen Vorverfahrens auch ins Auge fassen sollte, im Zuge des Beschlusses dieses Strafverfahrensgesetzes die Frage der Opferrechte in Form der Privatbeteiligung bei gerichtlichen Strafverfahren relativ bald anzugehen. – Das, was Ofner dazu angesprochen hat, hat Hand und Fuß. Man muß das ernst nehmen, und ich glaube, daß wir in dieser Frage sicherlich zu einer Lösung kommen werden, die dem von uns allen gewünschten Grundgedanken der Stärkung der Opferrechte Rechnung tragen kann und, wie ich hoffe, auch wird.

Durch das Ceterum censeo des Harald Ofner bezüglich der fahrlässigen Krida werden wir Sozialdemokraten – besonders ich, der ich das ebenfalls bereits öfters angesprochen habe – daran erinnert, daß wir nicht müde werden dürfen und die verschobenen Relationen in unserem Strafrecht, die zwischen Vermögensdelikten einerseits und Delikten gegen Leib und Leben andererseits nach wie vor vorhanden sind, niemals außer acht lassen dürfen. Das ist auch in der speziellen Frage der fahrlässigen Krida geboten, die sehr oft nichts anderes als ein Hilfsinstrument für allfällige spätere Durchgriffsrechte ist, um zivilrechtliche Ansprüche von Gläubigern über ein Strafverfahren leichter in den Griff zu bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es blinkt bereits die Lampe hier, daher muß ich bald zum Schluß kommen. – Zu dem am Anfang meiner Ausführungen angesprochenen Gedanken, daß es für den Bürger wichtig ist, nicht nur gute Gesetze sowie korrekte und anständige Richter und Staatsanwälte zu haben, sondern auch, daß es die Gerichtsverfassung und der Zustand der Justiz erlauben, daß er in vernünftiger Zeit zu seinem Recht kommt – das berühmte Schlagwort "Zugang zum Recht" –, ist noch zu sagen, daß wir diesbezüglich meiner Ansicht nach sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht noch einige Anstrengungen zu unternehmen haben.

Ich spreche das nun in der Budgetdebatte zum Justizkapitel noch einmal dezidiert an, weil es auch, wie mir bewußt ist, eine finanzielle Frage ist, ob man zum Beispiel das Unbehagen vieler Experten im Verfahrensrecht, straf- und zivilrechtlich, endlich beseitigen kann, indem man eine wortgetreue Protokollierung bei Zivil- und Strafverfahren, etwa mit Unterstützung von Schallträgern, zustandebringt. Das mag vielleicht von manchen als Marginalie angesehen werden, es wäre aber für das Vertrauen der Staatsbürger zu den Verfahren ein wesentlicher Beitrag, wenn jeder, der vor Gericht aussagt, davon ausgehen könnte, daß wirklich das, was man gesagt hat, zu Protokoll genommen wird (demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen) , daß eine ausreichende Dotierung für Schreibpersonal vorhanden ist und daß das richterliche Personal nicht in seiner Termindisposition gehindert ist, weil Protokolle möglicherweise nicht zeitgerecht übertragen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gäbe noch vieles anzuführen; da ich aber einige Kolleginnen und Kollegen unserer Justizfraktion als RednerInnen hinter mir weiß, kann ich nun beruhigt (Abg. Dr. Graf: Schlafen gehen!) meine Ausführungen zu diesem Thema beenden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

19.07

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Ausführungen zum Budgetkapitel Justiz möchte ich mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizressorts beginnen, die jene Abgeordneten zum Nationalrat, die Mitglieder des Justizausschusses sind, also nicht nur die Grünen, immer sehr bei ihrer Arbeit unterstützt haben, immer noch unterstützen und auch künftig sicherlich weiterhin unterstützen werden. Ich danke auch dem Herrn Bundesminister, daß er diese Kooperation zwischen dem Ausschuß und dem Justizressort weiterhin pflegt; ich halte das für ein sehr produktives Arbeiten.

Da ich heute auch versuche, kurz zu sprechen, möchte ich das gleich mit der Bitte an die Frau Vorsitzende des Justizausschusses, die das noch nicht solange ist – zumindest aus meinem Betrachtungshorizont der letzten sieben Jahre heraus –, verbinden, diese Tradition auch aufrechtzuerhalten.


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