Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 131

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Hören Sie zu, was der oberste Zuständige im Gerichtsbereich für Steiermark und Kärnten sagt: Die Zusammenlegung der Kleinstgerichte erweist sich daher nicht nur als ein unabdingbares betriebswirtschaftliches Gebot zwecks Ermöglichung einer rationalen Personalverwaltung, sondern ist auch unabdingbare Voraussetzung dafür, daß die Justiz weiterhin in der Lage ist, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag gegenüber der Bevölkerung entsprechen zu können. (Abg. Fink: Leider hat er sich das vom Kräuter nicht sagen lassen!)

Meine Damen und Herren! All jenen, die populistisch meinen, überholte Strukturen wahren zu müssen, sei folgendes gesagt (Abg. Fink: Kommt darauf an, wo!) : Sie fügen der Bevölkerung Schaden zu – das ist der traurige Aspekt –, aber den Schaden werden Sie politisch letztlich selbst haben. Und das ist der tröstliche Aspekt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.38

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! In den heutigen "Salzburger Nachrichten" ist von "Dissonanzen" in der Justizpolitik die Rede, und Sie werden mit folgenden Sätzen zitiert:

"Die Justiz muß ihre Arbeit verständlicher machen, weil sonst Unverständlichkeiten in der Bevölkerung entstehen können. Es ist notwendig, Maßnahmen zu setzen, die das Vertrauen festigen, und Dinge zu unterlassen, die es beeinträchtigen."

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, die Sie dem Kollegen Krüger angeboten haben: Sie im Einzelfall konkret über Unzulänglichkeiten zu informieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine damit konkret einen Salzburger Monsterprozeß: den großen WEB-Strafprozeß. 1989 erfolgte die Anzeige, 1998 wird es voraussichtlich zum ersten Urteil kommen. Ich möchte hier auf die besonderen Probleme gar nicht eingehen: Befangenheit der Sachverständigen und der Richter sowie das Abtauchen des Hauptbeschuldigten und die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft. Ich möchte Sie darüber informieren, daß Akten, nämlich Buchhaltungsunterlagen, vernichtet wurden, sodaß jetzt nicht mehr sicher ist, wie die Interessen der Geschädigten gewahrt werden können.

Es gibt einen weiteren Skandal, an dem die Situation der Geschädigten deutlich wird. Auch die Rechnungsabschlüsse der Serie 4 für 1985 und 1987 waren aus den Gerichtsordnern, die im Landesgericht Salzburg verwahrt wurden, verschwunden. Jetzt aber kommt es: Überdies waren die Buchhaltungsunterlagen der Wohnungseigentum-Bautreuhand Hausanteilscheingesellschaft mbH & Co KG OHG Serie 4 bereits vor Einleitung des Strafverfahrens verschwunden. Sie konnten nicht einmal beschlagnahmt werden.

Die auf EDV gespeicherte Buchhaltung wurde angeblich ebenfalls gelöscht. Die Sachverständigen mußten sich daher für die Erstellung des Gutachtens späterer Rekonstruktionen bedienen. Darüber hinaus – jetzt kommt der nächste Punkt! – verschwanden auch bei dem für die Serie 4 zuständigen Finanzamt im Wien die Unterlagen dieser Gesellschaft vor Beginn des Verfahrens.

Jetzt komme ich zum dritten Punkt, zum Gang des WEB-Strafverfahrens hinsichtlich der gemeinnützigen WEB. Ich frage mich – mit vielen der Geschädigten –, wann endlich die Voruntersuchung gegen die verantwortlichen Organe der gemeinnützigen WEB abgeschlossen sein wird. Das Strafverfahren betreffend die Verantwortlichen in der gemeinnützigen WEB ist noch immer im Stadium der Voruntersuchung. Für 1993 wurde ein Gutachten in Aussicht gestellt. Herr Bundesminister! Dieses Gutachten ist unseres Wissens nie eingetroffen. Wir fragen uns: Aus welchen Gründen wartet die Justiz drei Jahre lang auf ein überfälliges Gutachten?

Was ich damit meine, ist folgendes: Meiner Ansicht nach sind in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Maßnahmen notwendig, damit es zu keiner – ich verwende jetzt Ihre Worte – "Entfremdung" zwischen der Justiz und unserer Bevölkerung kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.41


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