Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 109

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Da gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen der Österreichischen Volkspartei und den Grünen: Die Grünen reden, und die Österreichische Volkspartei handelt; auch in der Kommission! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe selbst miterlebt, wie die grüne Fraktion in der Kommission reihenweise Förderungsanträge abgelehnt hat, und zwar nicht aus sachlichen, sondern aus rein formalen Gründen. Wären wir so vorgegangen wie die Grünen, würden einige Gemeinden, Bauträger und Siedlungswasserverbände vergeblich auf die Förderung warten. Das ist nicht der richtige Weg. Mit Dr. Bartenstein wird die Österreichische Volkspartei auch in Zukunft seriöse Umweltpolitik machen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.

16.08

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Im Bereich der Familienpolitik und Familienförderung wird immer sehr kontrovers und naturgemäß emotionell diskutiert. Ein Grund für diese oft so emotionalen Debatten liegt in der Tatsache, daß unter den Begriff "Familie" sehr vieles subsumiert wird. Der Alleinerzieher beziehungsweise – in den meisten Fällen – die Alleinerzieherin bildet eine Familie genauso wie auch die Partnerschaft zwischen Mann und Frau, die, auch wenn beide berufstätig sind – ich möchte dies nicht abwertend verstanden wissen –, die klassische Familie bilden.

Dazu kommt noch, daß die Familie und das, was man darunter versteht, genau jener Bereich ist, in dem man eine Änderung im Wertesystem der Bevölkerung zuallererst beobachten kann und auch muß. Sie sehen also: Es kann die Familienförderung nicht geben, sondern sie muß aufgrund der Verschiedenheit des Familienbegriffes ebenso verschieden gesehen werden.

Wenn man daher über Familienpolitik spricht, sollte man zuerst auch sagen, welches Segment dieses großen Bereiches man betrachten möchte. Ich möchte mich dem Bereich der Unterhaltsverpflichtung widmen, und zwar insbesondere der Rolle des Staates in diesem Bereich.

Im Jahre 1985 ist das Unterhaltsvorschußgesetz im wesentlichen in seiner derzeitigen Form beschlossen worden und bildet seither die Basis vieler ähnlicher Gesetze in verschiedensten europäischen Staaten, weshalb ich meine, daß es einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Im wesentlichen geht es in diesem Gesetz darum, daß man der Flucht der Männer – denn sie sind es in der Regel – aus ihrer Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber entgegentritt, indem man einerseits dem alleinerziehenden Elternteil zumindest in Teilbereichen den finanziellen Druck lindert, andererseits aber auch dem säumigen Elternteil als Staat entgegentritt und ihn auffordert, seiner Verpflichtung nachzukommen. (Beifall bei der SPÖ.) Diese Sicherheit für Alleinerziehende und diese Härte gegenüber den Unterhaltsschuldnern sind aber eigentlich nur eine Seite der Medaille. Beide bringen aus der Sicht der Sozialdemokratie erwünschte Effekte mit sich: Hilfe für die Schwächeren und die Einforderung von Solidarität von jenen, bei denen dies nötig und vor allem auch möglich ist.

Die andere Seite dieser Medaille sind die Kosten dieses Systems. Ich möchte dazu einige Zahlen erwähnen: Für das Jahr 1998 wurden für den Bereich des Unterhaltsvorschusses 920 Millionen Schilling an Ausgaben veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Bundesvoranschlag 1992 eine stolze Steigerung von mehr als 8 Prozent jährlich. Erfahrungsgemäß können zwischen 40 und 45 Prozent dieses Betrages wiedereingebracht werden, allerdings sehr oft mit großer Zeitverzögerung.

Was sagen uns nun diese Zahlen? – Erstens sagen sie uns, daß wir trotz der schwierigen budgetären Situation der letzten Jahre in der Lage waren, die Förderung des von mir betrachteten Personenkreises in diesem sehr sensiblen Bereich des Unterhaltsvorschusses nicht nur auf sehr hohem Niveau zu halten, sondern sogar auszubauen.


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