Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 112

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Es geht vor allem um die Qualitätssicherung und um den Qualitätsanspruch für Kinder innerhalb der Familie und um den Qualitätsanspruch für Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden. Diesem Anspruch gerecht zu werden, muß, meine Damen und Herren, unser vorrangiges Ziel sein, und all unsere Bemühungen und Förderungen müssen in diese Richtung gehen.

Herr Minister! Sie haben vorige Woche in der Aktuellen Stunde gesagt: für jedes Kind identische Leistungen. Dieser Aussage kann ich persönlich zustimmen, vor allem unter dem Aspekt, daß ich das Kind nicht als Objekt, nämlich als Steuerobjekt, sehe, sondern als Subjekt mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Lebensbedingungen und Begabungen. Deshalb – davon bin ich überzeugt – brauchen wir einheitliche Mindeststandards, die wir auch gewährleisten können, denn die Startbedingungen unserer Kinder sind sehr unterschiedlich. Der Weg zum Erwachsenwerden soll und muß aber gleichwertige Bedingungen für unsere Kinder bringen.

Deshalb, meine Damen und Herren, meine ich, daß Familienpolitik an sich umfassende Gesellschaftspolitik ist, verknüpft mit allen Lebensbereichen. Es ist auch die soziale Komponente zu berücksichtigen, denn es geht dabei nicht um Almosen, sondern um einen Ausgleich für benachteiligte Kinder und auch um einen Ausgleich für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Da Sie gemeint haben, Familienpolitik dürfe nicht Sozialpolitik sein, muß ich Ihnen aus meiner Berufserfahrung – ich bin Kindergärtnerin – sagen, daß gerade der soziale Aspekt ein wichtiger Faktor ist, nämlich dann, wenn Förderungsmaßnahmen greifen müssen, wenn man diese verstärken muß und wenn Förderungsmaßnahmen die Erziehung von zu Hause ergänzen müssen.

Zum Bereich Kinderbetreuung noch ein Wort. Wir haben in Niederösterreich zwar ein gut ausgebautes Netz von Kinderbetreuungseinrichtungen, müssen aber auch die regional unterschiedlichen Bedingungen in der Bereitstellung von Einrichtungen sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern verstärkt berücksichtigen. Es ist meiner Überzeugung nach noch ein großer Schritt notwendig, bis wir sagen können, daß der Qualitätsanspruch, auf den unsere Kinder ein Recht haben, tatsächlich gedeckt ist.

Meine Damen und Herren! Familienpolitik kann und darf sich deshalb nicht nur auf den finanziellen Ausgleich beschränken. Zukunftsorientierte Familienpolitik ist die Chance für ein gleichberechtigtes und gleichwertiges Teilhaben der Kinder und der Familien am gesellschaftlichen Leben und am Leben an sich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol. )

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

16.24

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz kurz zur Familie. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 17. Oktober festgestellt, daß Kinder zu haben und Kinder zu erziehen, nicht ausschließlich Privatsache ist. Die Familien erbringen mit ihrer Entscheidung, Kinder zu haben und Kinder zu erziehen, im Interesse der gesamten Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Die Institution "Familie" muß geschützt werden, und es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit ihre Leistungen für die Gesellschaft anerkannt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Satz stammt aus einer Erklärung der Kommission der Europäischen Union aus dem Jahre 1994. Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober kommt nun dieser Feststellung für Österreich ganz besondere Bedeutung zu.

Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes stellt richtigerweise fest, daß zwischen Steuerzahlern mit Kindern und Steuerzahlern ohne Kinder ein Unterschied gemacht werden muß. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß ein Teil des Einkommens der Eltern zwangsläufig für den Unterhalt der Kinder aufgewendet werden muß. Derzeit gibt es aber eine massive Schlechterstellung für Mehrkinderfamilien. So hat zum Beispiel eine alleinverdienende Mutter oder ein alleinverdienender Vater mit drei Kindern bei einem Familieneinkommen von etwa 30 000 S pro Monat durch


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