Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 30

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gen geht. Anwälte verdienen Unsummen. Die Gerichtsgebühren sind in Unterhaltsverfahren und bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens meiner Meinung nach ungebührlich hoch. Sie haben diesbezüglich schon Reformen angekündigt. Wann ist mit konkreten Vorschlägen Ihrerseits zu rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich habe die Rechtsanwaltschaft gebeten, Vorschläge, vor allem was das Aufteilungsverfahren und das Unterhaltsverfahren und deren entlohnungsmäßige Behandlung anlangt, zu machen. Das wurde mir zugesichert. Wir werden zu Beginn des nächsten Jahres in Verhandlungen eintreten, sodaß wir eventuell die für das Frühjahr nächsten Jahres zu erwartende Novelle zur Rechtsanwaltsordnung benützen können, um zumindest eine teilweise Regelung des anwaltlichen Tarifes für diesen Bereich unterzubringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Frau Dr. Schmidt.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sowohl Ihren jetzigen Ausführungen als auch Ihren Ausführungen in der Öffentlichkeit ist zu entnehmen, daß Sie am Verschuldensprinzip in Scheidungsverfahren festhalten wollen. Sowohl Beamte Ihres Hauses als auch Sie haben das öfters damit begründet, daß angeblich der gesellschaftspolitische Konsens fehle, um das Verschuldensprinzip zu eliminieren. Aber abgesehen davon, daß ich meine, daß Politik gestalterisch und nicht nur nachvollziehend wirken sollte, frage ich Sie: Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht – unabhängig davon, daß Sie meinen, der gesellschaftspolitische Konsens sei nicht vorhanden – dagegen, das Verschuldensprinzip aus dem Scheidungsverfahren, aus dem Scheidungsrecht zu eliminieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Es haben die Diskussion und auch der Vergleich mit Rechtsordnungen anderer vergleichbarer Länder gezeigt, daß bei Verdrängung des Verschuldensprinzips aus der Scheidung selbst dieses bei den Scheidungsfolgen quasi durch die Hintertüre wieder hereingelangt und man auch bei der Regelung der Scheidungsfolgen, insbesondere im Unterhaltsrecht, dann doch im Wege über die grobe Unbilligkeit und andere Instrumente nicht darum herumkommt, auch auf Verschuldenskomponenten Rücksicht zu nehmen. (Abg. Dr. Schmidt: Schuld ist moralisch, und Billigkeit ist finanziell!)  – Nein, keineswegs, Frau Abgeordnete! Das Verschulden selbst kann doch auch dazu führen, daß es unbillig erscheint, jemandem einen Anspruch auf Unterhalt einzuräumen, obwohl er das alleinige Verschulden an dem Auseinandergehen hat.

Was die Aufhebung der Verschuldensscheidungstatbestände als solche anlangt, kann ich nur sagen, daß sich gezeigt hat, daß quer durch alle politischen Lager, insbesondere von seiten der Frauen, darauf gedrungen wurde, daß wir das Verschulden bei der Scheidung selbst grundsätzlich nicht abschaffen. (Abg. Dr. Schmidt: Aber nicht quer durch alle Lager!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wir haben schon öfters gehört – darüber besteht auch Konsens –, daß die wahren Opfer im Scheidungsfall natürlich die Kinder sind, da sie in der Regel einen Elternteil oder das Recht auf einen der beiden Elternteile verlieren und wechselseitig Rechte und Pflichten ungerecht verteilt werden. Sie haben auch gesagt, daß Sie bemüht sein werden, im Scheidungsfalle ein Mediatisierungsverfahren einzurichten, um derartige Härtefälle abzubauen.

Sind Sie der Meinung, daß ein Mediatisierungsverfahren in der weiteren Folge auch Rechtsansprüche ableiten sollte, sodaß nicht nur Pflichten übrigbleiben? Zusätzlich noch: Gedenken Sie bei den Kosten des Scheidungsverfahrens letztendlich auch den Notariatstarif zu ändern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister! Ich bitte um Beantwortung einer Zusatzfrage.


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