Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 128

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7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (940 der Beilagen): Postgesetz 1997 (966 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (770 der Beilagen): Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlagen (964 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun kommen wir zur Beratung der Punkte 7 und 8 der heutigen Tagesordnung. Die Debatte über diese beiden Punkte wird unter einem durchgeführt.

Ein Wunsch auf Berichterstattung ist nicht vorgebracht worden.

Wir gehen daher in die Beratungen ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, daß wir in etwa 12 bis 15 Minuten wieder abstimmen werden, weil vorläufig nur vier Redner gemeldet sind.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.45

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unglaublich, was die Regierungskoalition und die Regierung bei Gesetzesvorlagen diesem Hohen Haus manchmal zumuten. Bei den Ausschußverhandlungen zum Postgesetz konnte der Entwurf der Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Postzeitungsversand nicht vorgelegt werden. Nachträglich liegt er nun zwar vor, aber eine andere wichtige Verordnung, um dieses Gesetz beurteilen zu können, gibt es noch immer nicht.

Es ist wichtig, zu wissen, wie die Sicherung der Qualität des Postdienstes und des Universaldienstes in Zukunft aussehen wird. Diese Qualitätssicherung wird durch jene Verordnung geregelt, die es noch nicht gibt. Es gibt sie auch als Entwurf nicht. Über diese Verordnung konnte uns auch der Herr Bundesminister im Ausschuß keine Auskunft geben, obwohl es dabei um die künftigen Leistungen der Post, um die Serviceleistungen der Post geht, die die Postkunden in Zukunft erwarten können. All das ist aber noch ungeklärt.

Für Postkunden ist es aber in der derzeitigen Situation besonders wichtig, zu wissen, was diese Verordnung vorsehen wird beziehungsweise was sie als Serviceleistung beim Postdienst erwarten können. Derzeit gibt es in mehreren Bereichen Leistungseinschränkungen. So sind zahlreiche Postämter auf dem Lande geschlossen worden beziehungsweise stehen vor ihrer Schließung. Auch andere Leistungseinschränkungen sind vorgenommen worden. So erfolgt der Personalabbau nicht in der Zentralstelle, sondern in den Dienstleistungsbereichen. Es ist daher zu erwarten, daß es zu weiteren Leistungseinschränkungen kommen wird.

Unter diesem Gesichtspunkt beziehungsweise weil man nicht weiß, wie es bei der Post weitergehen wird – der Herr Bundesminister ist nicht in der Lage, die Verordnung betreffend die Leistungen der Post und betreffend deren Qualitätssicherung vorzulegen –, können wir Freiheitliche diesem Postgesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.46

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Postgesetz stellt einen letzten Schritt zur Neustrukturierung des Postwesens in Österreich dar. Zum einen sieht dieser Entwurf eine flächendeckende Grundversorgung vor,


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