Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 145

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Minister. Wir haben im Ausschuß darüber diskutiert, daß beides gleichzeitig nicht geht. Man kann nicht sagen, man streicht die Familienbeihilfe deswegen, weil sich das Kind dauernd im Ausland aufhält, und man streicht den Unterhaltsabsetzbetrag, weil sich das Kind nur vorübergehend im Ausland aufhält. Das paßt nicht zusammen.

Sie wissen genau, daß diese Regelung nicht hält. Wir werden alle Klagen unterstützen, die es in diese Richtung geben wird, wenn jemand gegen einen Bescheid des Finanzministeriums Einspruch erhebt. Ich hoffe, daß diese Sache auch eine europäische Dimension bekommt, damit dieser Republik Österreich vor Augen geführt wird, wie verlogen und unehrenhaft sie auch mit den Steuergeldern ihrer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger umgeht, die hier in diesem Land arbeiten. (Abg. Dr. Khol: Haben Sie gesagt "verlogen", Herr Öllinger?) – Es ist nichts anderes. Es gibt das Eingeständnis beider Regierungsparteien, daß diese Sache nicht korrekt ist.

Herr Kollege Khol! Ich warte darauf, daß von Ihrer Seite endlich Konsequenzen gezogen werden; es kann auch von sozialdemokratischer Seite sein. Das ist mir egal. Aber beide Parteien wissen, daß das eine oder das andere nicht geht. Beides gleichzeitig abzuschaffen oder zu verweigern ist unmöglich. Diese Menschen zahlen in unserem Land die gleichen Steuern wie Österreicher, sie hätten daher auch das Anrecht, bei der Familienbeihilfe gleich behandelt zu werden. Gut, das haben Sie gestrichen – das ist eine Entscheidung, mit der die Betroffenen leben müssen und wodurch sie als Menschen zweiter Klasse behandelt werden –, aber sie hätten immerhin noch die Möglichkeit, den Unterhaltsabsetzbetrag geltend zu machen. Den verweigern Sie ihnen jedoch auch, obwohl das geltendes Recht ist.

Und dabei – in diesem Sinn unterstützen wir auch den Antrag des Liberalen Forums – werden und können wir nicht mitmachen. Wir hoffen, daß dieses Haus bald einsieht, daß es sich um Unrecht handelt. Und damit schließe ich. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

17.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich jetzt dem Herrn Bundesminister das Wort erteile, begehrt Frau Abgeordnete Dr. Mertel die Abgabe einer tatsächlichen Berichtigung . – Bitte, Sie haben das Wort dazu.

17.58

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Öllinger hat gesagt, daß es sich bei dem vorgelegten Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Maßnahmen um keine qualitative Weiterentwicklung der Schulbuchaktion handelt. Herr Öllinger, das ist falsch. (Abg. Wabl: Das ist eine Meinung!)  – Sie äußern hier so oft Meinungen, Herr Wabl, und wir müssen stillhalten und uns das anhören, also bringe ich jetzt eine tatsächliche Berichtigung.

Das Familienlastenausgleichsgesetz und der FLAF sind für die organisatorische Abwicklung der Schulbuchaktion zuständig, nicht aber für deren inhaltliche Gestaltung. Die inhaltliche Gestaltung betreffend haben wir hier im Hohen Haus vorgestern, am 10. Dezember 1997, einen Entschließungsantrag beschlossen, gerichtet an die Unterrichtsministerin. Dieser Entschließungsantrag beschäftigt sich ausschließlich mit einer qualitativen Verbesserung der Schulbuchaktion. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich gebe es jetzt auf, die tatsächlichen Berichtigungen wirklich zu bewerten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

17.59

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie, Herr Abgeordneter Öllinger, haben angemerkt, daß der Schulbuchaktion der soziale Aspekt fehle, daher möchte ich Sie gleich zu Beginn meiner Ausführungen fragen, ob es denn sozial ist, wenn wir heute im Bereich der Schulbücher bei einem Versorgungsgrad von nur noch 75 Prozent angelangt sind, was


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