Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 77

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Uns geht es in diesem Fall eigentlich um nichts anderes, als daß Frauen und Männer – "Männer" muß man immer dazusagen – zu ihrem Recht kommen und eine klare Anlaufstelle haben, wo Spezialisten für ihr Recht eintreten. Es ist auch wichtig – das ist auch im Interesse der Arbeitgeber –, daß in diesen Fällen nicht nur Recht gesprochen wird, sondern daß die Fälle auch breit aufgeklärt und wirklich gründlich untersucht werden. Das muß auch im Interesse aller Frauen und Männer in diesem Hause sein! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Krüger gemeldet. – Bitte.

13.29

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bauer hat, bezogen auf unsere Abgeordnete Edith Haller, gesagt: "Da wächst ein Früchtchen heran!" Ich beantrage die Erteilung eines Ordnungsrufes und stelle hier ausdrücklich fest, daß, wenn eine derartige Wortmeldung von einem männlichen Kollegen, bezogen auf eine weibliche Kollegin, gefallen wäre, mindestens 20 Damen dieses Hohen Hauses mit Recht den Rücktritt dieses Abgeordneten verlangt hätten! Es war dies ein absoluter Tiefpunkt, und ich beantrage daher die Erteilung eines Ordnungsrufes. (Beifall bei den Freiheitlichen.  – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

13.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Dr. Krüger! Es wird dazu Einsicht in das Protokoll genommen werden. Das Präsidium wird dann darüber entscheiden.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie haben 2 Minuten Redezeit, ich möchte Sie aber vorsorglich darauf aufmerksam machen, daß diese Redezeit nicht verlängert wird, auch wenn Sie mehr als eine Behauptung berichtigen. Sie haben 2 Minuten Redezeit, wie viele Berichtigungen Sie auch immer vorbringen wollen.

13.30

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Hohes Haus! Erste Berichtigung: Frau Kollegin Kammerlander hat hier vom Rednerpult aus behauptet, daß Anwälte nicht unabhängig und nicht unbefangen in Fragen der Gleichbehandlung agieren. – Diese Behauptung ist unrichtig.

Ich behaupte hier nicht nur, sondern ich weiß, daß gerade der Anwaltsstand wahrscheinlich der einzige wirklich unabhängige Berufsstand überhaupt noch ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Der Anwalt hat keine öffentlich-rechtliche Altersversorgung, der Anwalt hat keine öffentlich-rechtliche Krankenkasse.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Graf! Das geht über eine tatsächliche Berichtigung klar hinaus. Ich möchte Sie auch nicht auf die Anwaltsordnung bezüglich Reklame für Ihren Stand aufmerksam machen.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Der Anwalt ist ausschließlich seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, und im Falle von Kollisionen wird er das Mandat ablehnen; das kommt immer wieder vor. Der Anwalt ist auch in Fragen der Gleichbehandlung unabhängig.

Zur zweiten Berichtigung, zur Kollegin Bauer: Kollegin Bauer hat gesagt, ein Anwalt kann Fragen der Gleichbehandlung nicht wahrnehmen. Das ist unrichtig. Ein Anwalt ist zur Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen berufen. Anwälte machen dies seit über 200 Jahren in der derzeitigen Form sehr erfolgreich und überaus im Interesse der Mandanten.

Ich würde Sie daher ersuchen, derartige berufspolitische Untergriffe zu unterlassen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.32


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