Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 152

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19.04

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein paar grundsätzliche Worte zu den Schwerpunkten der Justizpolitik in Sachen innere Sicherheit. Sie ergeben sich aus der Notwendigkeit eines entschlossenen Kampfes gegen schwere und organisierte Kriminalität einerseits, aber auch aus der Notwendigkeit möglichst sinnvoller täter- und opferorientierter Reaktionen im Bereich der massenhaft auftretenden sogenannten Alltagskriminalität.

Im gleichen Maße müssen wir einen von rationalen Überlegungen geprägten Strafvollzug gewährleisten, der sowohl der sicheren Verwahrung des Straftäters als auch der optimalen Vorbereitung auf seine Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft gerecht wird.

Zur effizienteren Bekämpfung der zunehmend grenzüberschreitend organisierten Kriminalität sind in den letzten Jahren eine Reihe legislativer Maßnahmen getroffen worden, und zwar sowohl im materiell-rechtlichen Bereich – denken Sie insbesondere an die neuen Straftatbestände Geldwäsche, kriminelle Organisation, aber auch an die organisierte Schlepperei – als auch im Verfahrensbereich, insbesondere Abschöpfung der Bereicherung und die heute schon erwähnten besonderen modernen Ermittlungsmethoden.

Im Bereich der organisierten Kriminalität kommt aber vor allem der internationalen Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung, aber auch zur Prävention der organisierten Kriminalität ausgearbeitet, der auch vom Europäischen Rat in Amsterdam angenommen wurde. Die Umsetzung dieses Aktionsplanes im legislativen und organisatorischen Bereich, zum Teil auch Aufgabe der österreichischen Präsidentschaft im zweiten Halbjahr, wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, mit modernen Maßnahmen konzertiert gegen diese Form der Kriminalität vorzugehen.

Meine Damen und Herren! Was den Umgang mit der sogenannten Alltagskriminalität anlangt, werden wir unseren Weg konsequent weitergehen. Dazu gehört der faktische Ausbau des schon seit einem Jahrzehnt erfolgreich durchgeführten außergerichtlichen Tatausgleichs ebenso wie die möglichst rasche Gesetzwerdung der noch im heurigen Frühjahr dem Parlament vorzulegenden Strafprozeßnovelle 1998. Die darin vorgesehene Diversion soll künftig eine einfachere, dabei aber besser auf den Einzelfall abgestimmte Ahndung von leichteren Verstößen weniger gefährlicher Straftäter ermöglichen. Das bedeutet weder eine Entkriminalisierung noch eine Privatisierung des Strafrechts.

Besonderes Augenmerk wird dabei der Schadenswiedergutmachung und auch den anderen heute in dieser Debatte angesprochenen Interessen der Opfer, zu denen auch eine ideelle Genugtuung gehört, geschenkt werden. Sozusagen unter dem Damoklesschwert einer sonst drohenden Verurteilung wird sich der Täter künftig intensiver bemühen, das Opfer schadlos zu stellen.

In ihren Auswirkungen wird diese Reform den Opfern von Straftaten mehr geben als irgendein Justizgesetz in der Zweiten Republik zuvor. Dieser Weg wird auch hinsichtlich der Rechtsstellung des Opfers vor allem im Vorverfahren fortbeschritten werden.

Es ist aber auch wichtig, Verbrechensopfer über die ihnen zustehenden Ansprüche und sonstigen Möglichkeiten besser als bisher zu informieren. Ich habe mich diesbezüglich mit der Rechtsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, und es wird in Bälde möglich sein, daß die Justiz gemeinsam mit der Rechtsanwaltschaft bei den Gerichten eine regelmäßige Opferberatung anbietet.

Meine Damen und Herren! Unser Weg der sozusagen intelligenten Härte auf der einen Seite und einfühlsamen Hilfestellung auf der anderen Seite wird am besten in dem seit Beginn dieses Jahres geltenden, heute mehrfach angesprochenen Suchtmittelgesetz in Verbindung mit dem letzten Strafrechts-Änderungsgesetz erkennbar. Das Konzept ist: Größere Dealer werden für lange Zeit aus dem Verkehr gezogen, kriminelle Organisationen versuchen wir mit Vermögens


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