Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 47

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Außerdem dauert die Aktuelle Stunde jetzt schon 90 Minuten, und das ist gemäß Geschäftsordnung ohnehin an der Obergrenze.

Ich erkläre daher die Aktuelle Stunde für beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3610/J bis 3676/J.

Zurückziehung: 3630/J.

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates: 23/JPR bis 25/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 3312/AB bis 3438/AB.

Beilage zur Anfragebeantwortung: Zu 3413/AB.

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 22/ABPR bis 24/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (1044 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1049 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (1077 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird (1078 der Beilagen),

Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz – FBG (1079 der Beilagen),

Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959 und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzsituationen, BGBl. Nr. 171/1991 (1080 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


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