Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 143

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Politik Maßnahmen zu setzen, wodurch die Kosten dieses Systems optimiert und die finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden.

Eine solche Maßnahme können wir heute zumindest als einen ersten Schritt beschließen. Das Gesundheitsförderungsgesetz nämlich, durch das in einem ersten Schritt 100 Millionen Schilling für Aufklärung und Information der Bevölkerung in Sachen Gesundheit und gesundes Leben zur Verfügung gestellt werden, wird beim Gesundheitswesen auf die Kostenbremse steigen. Dies deshalb, weil jeder Schilling, der in präventive Maßnahmen gesteckt wird, hundertfach wieder zurückkommt.

Freilich könnte man nun den scheinbaren Einwand bringen, daß es eigenartig ist, 100 Millionen Schilling an Mehrkosten als Einsparung zu bezeichnen. Diesen Einwand lasse ich aber nur dann gelten, wenn Sie in Zeitabschnitten von drei oder vier Jahren denken, denn Gesundheitsförderung basiert vor allem auf der Änderung der Einstellung der Menschen zu bestimmten Gewohnheiten und auch auf der Änderung der Einstellung zum eigenen Körper. Diese Änderung kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Man kann die Menschen nicht umprogrammieren, wie man dies allgemein bei Computern tut. Die Veränderungen, die hier zu geschehen haben und die mit diesem Gesundheitsförderungsgesetz beginnen werden, haben eine längerfristige Dimension; deshalb kann und muß man auch mit dieser längerfristigen Dimension rechnen.

Dieses Ergebnis geht mit Sicherheit eindeutig zugunsten der Menschen und der Gesundheit und eindeutig zu Lasten der Kosten in diesem Bereich. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, und den Damen und Herren des Fonds "Gesundes Österreich" viel Glück und alles Gute bei Ihrer Arbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt noch eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Konrad vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

19.02

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Obwohl Österreich bei der Gesundheitsvorsorge im internationalen Vergleich im guten Mittelfeld liegt, sind wir uns alle – so scheint es – darüber einig, daß zusätzliche Mittel für die Gesundheitsförderung etwas Gutes und Positives sind. Sie sind auch notwendig. Die genannten 100 Millionen Schilling jährlich werden kein Ersatz für bestehende Mittel und Maßnahmen und auch kein Alibi für Einsparungen auf anderen Ebenen sein; dies wird durch das Gesetz gewährleistet.

Es ist sicherlich sinnvoll, existierende Maßnahmen zu koordinieren und einzelne Maßnahmen und Ideen als "Best Practice" zu vervielfältigen. Der Gesundheitsbericht, den wir heute diskutiert haben, hat auch gezeigt, daß gerade Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes notwendig sind: zum einen Maßnahmen im ganzheitlichen Sinne und in allen Lebensphasen und zum anderen die Erforschung und Berücksichtigung der vielschichtigen, vielfältigen Faktoren, die Gesundheit beeinflussen. Das Gesetz, über das wir gleich abstimmen werden, soll eine langfristige Planung ermöglichen und damit Nachhaltigkeit gewährleisten. Dieses Gesetz wird es auch ermöglichen, daß Aspekte und Aktivitätsnischen berücksichtigt werden können, die bislang unberücksichtigt blieben, die aber wichtig sind.

Schließlich, meine Damen und Herren, können wir von den Aktivitäten, die als Folge dieses Gesetzes gesetzt werden, Anregungen und Vorschläge erwarten, die weit über den Bereich der Gesundheitspolitik hinausgehen, daß also quasi gesellschaftspolitische Impulse gesetzt werden, die – zum Beispiel – bis weit in die Arbeitsmarktpolitik hineinreichen werden. Meine Damen und Herren! Deshalb wird die Fraktion der Sozialdemokraten diesem Gesetz mit Begeisterung zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.


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