Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 83

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Ich frage Sie: Wie wollen Sie verhindern, daß wieder ein Ausverkauf eines heimischen Unternehmens an das Ausland stattfindet? Wie wollen Sie denn das verhindern, wenn Sie ohne entsprechende Vorbereitungen an die Börse gehen? Und Sie wollen sich eine Kompetenz geben lassen, daß, wenn die Privatisierung nicht über die Börse erfolgen kann, die Regierung darüber entscheidet, was letztendlich passiert. Mir ist wohler dabei, wenn wir darüber diskutieren, wie ein Unternehmen wie das Dorotheum möglichst ertragreich privatisiert werden kann. Aber bevor es der ÖIAG überantwortet wird, möchte ich wissen, was es eigentlich wert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.

13.32

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Gaugg! Möglicherweise hat auch der Herr Haider einen Brief an den Herrn Randa geschrieben, aber es war schon der Herr Ex-Minister Androsch, der wieder Bewegung in den Steyr-Verkauf gebracht hat. Das nur zur Klarstellung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Das hört der Kreisky nicht gern!) Das macht nichts, Gott hab’ ihn selig! Herr Ofner, kein Problem.

Aber vielleicht kommen wir dann doch zum Thema.

Meine Damen und Herren! Die im Jahre 1997 aufgetretenen Probleme bei der Rechnungslegung für sozialversicherte Auslandspatienten machen die heute zu beschließende Novelle zum Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996 erforderlich. Nach der derzeit gültigen Rechtslage war die Beihilfe bei der Behandlung ausländischer Patienten zu kürzen. Nach der nunmehr zu beschließenden Novelle zum GSBG wird die Beihilfenverrechnung ab 1. 1. 1998 dahin gehend geändert, daß der Verlust durch die Beihilfenverkürzung faktisch den ausländischen Trägern als Behandlungskosten in Rechnung gestellt werden kann, wobei der Bund zugunsten der Landesfonds die entsprechende Vorfinanzierung übernimmt.

Für 1998 ist daher mit heutiger Beschlußfassung der Novelle zum GSBG eine Bereinigung dieses Problems gegeben. Für 1997 ist eine Lösung für das ausstehende Beihilfenäquivalent in Ausarbeitung.

Meine Damen und Herren! Der Grund, warum für 1997 keine Kostenforderungen an die ausländischen Kostenträger weitergeleitet worden sind, lag eben in der unklaren rechtlichen Beurteilung der Verrechenbarkeit dieses Beihilfenäquivalents. Zu bemerken ist auch noch, meine Damen und Herren, daß eine Verrechnung des Nettobetrags ohne Beihilfenäquivalent aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen auch ab 1. 1. 1997 für die Kranken- oder für die Landesfonds möglich gewesen wäre.

Sehr geehrter Herr Kollege Böhacker! Wenn man sich die Regelung ansieht, wie sie bis zum 1. 1. 1997 gegolten hat, also noch für 1996, dann sollte man auch erwähnen, daß es die Gebietskrankenkasse war, die da in Vorlage getreten ist. Sie hat den Pflegekostenersatz plus KRAZAF-Zuschlag weiterverrechnet. Das lag meist weit unter den tatsächlichen Kosten – nicht immer, aber meistens. Durch die neue Regelung, Herr Kollege Böhacker, ergibt sich doch eine höhere Weiterverrechnung dieser Beiträge an die ausländischen Patienten. Dadurch relativiert sich das etwas für 1997, Herr Kollege Böhacker.

Und im übrigen – noch einmal –: Der Bund beziehungsweise die Landesfonds hätten ja die Nettobeträge weiterverrechnen können. (Abg. Böhacker: Fragen Sie die Landesfinanzreferenten!)

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß es somit jedenfalls nicht zutrifft – und das gehört auch gesagt –, daß ausländische Patienten in österreichischen Spitälern gratis behandelt worden sind, wie dies in einer Tageszeitung so plakativ behauptet worden ist. Vielmehr ist durch die heutige Beschlußfassung dieser Novelle zum GSBG


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